Catherine Newmark ist promovierte Philosophin und arbeitet als Kulturjournalistin, unter anderem bei Deutschlandfunk Kultur und dem Philosophie Magazin. Zuletzt erschien von ihr "Wie männlich ist Autorität?" (Hg. mit Hilge Landweer, Campus Verlag 2018).
Auch Leihmütter sind Mütter
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Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten - unter Menschen. Bei Tieren ist das anders. Ein Rechtsstreit um ein Fohlen zeigt, wie schwer es zu entscheiden ist, wer die rechtmäßige Mutter ist. Ein Fall, der auch Fragen über menschliche Mutterschaft aufwirft.
Sie war eine Spitzensportlerin, und sie stand auf der Höhe ihres Erfolges. Eine Schwangerschaft und die damit einhergehende Pause waren keine Option. Aber der Wunsch nach genetischem Nachwuchs war groß. Darum geschah, was die moderne Reproduktionsmedizin erlaubt: Ihr Embryo wurde von einer Leihmutter ausgetragen. Das war vor sieben Jahren. Noch heute beschäftigt die Gerichte der Streit, der daraufhin ausbrach.
Reproduktionsmedizinische Dystopien
Unklare Abstammungsverhältnisse und konkurrierende Ansprüche auf Nachwuchs – das klingt wie eine Dystopie aus der schönen neuen Welt der Reproduktionsmedizin. Etwa die gern erzählte Geschichte von der Leihmutter, die das Kind den Wunscheltern dann doch nicht geben will, weil Schwangerschaft eben nie die simple Aufbewahrung eines Embryos ist, sondern auch ein emotionales Verhältnis begründet. Ja mehr noch: Über die Plazenta findet zwischen Schwangeren und Embryo ein Austausch von Zellen statt und auch Leihmütter sind damit strenggenommen biologische Mütter.
Das "Sie", von dem eben die Rede war, ist allerdings kein Mensch, sondern ein Pferd. Ein ziemlich bekanntes sogar: die Stute Weihegold, mit der die Dressurreiterin Isabell Werth einige ihrer großen Erfolge feiern konnte. Was nächste Woche in dritter Instanz vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird, ist denn auch nicht die Frage, ob Weihegold oder die sogenannte "Ammenstute" die "wahre" Mutter ist. Strittig ist einzig, ob die Eigentümerin von Weihegold oder aber diejenige der "Ammenmutter" das Recht hat, sich "Züchterin" zu nennen.
Und was lehrt uns der Fall vom Fohlen? Pferde dürfen schließlich – anders als Menschen – tatsächlich gezüchtet werden, und auch wenn man das tierethisch kritisieren kann, begründet es doch einen entscheidenden Unterschied im Recht und im Rechtsempfinden der meisten Menschen. Modernen Reproduktionstechnologien wird allerdings genau das häufig vorgeworfen: dass sie etwas Züchtungsähnliches auch beim Menschen erlauben. Samen- und Eizellbanken stellen Informationen über die angebliche genetische Exzellenz der Spender bereit: Bestätigungen über akademische Abschlüsse etwa, oder Fotos, welche überdurchschnittliche Attraktivität belegen.
Was auch zählen muss: Der Wille der Leihmutter
Fast mehr noch als auf das ethische Problem der Selektion aber verweist der Streit ums Fohlen auf die irritierende neue Möglichkeit von Mehrmutterschaft. Dieses Fohlen hat tatsächlich zwei Mütter – und das ist auch bei menschlichen Kindern immer häufiger der Fall. Das aber steht dem alten, bis heute in Deutschland gültigen Rechtsgrundsatz entgegen, wonach die Mutter immer sicher ist und es immer genau eine gibt.
Leihmutterschaft ist deshalb in Deutschland weiterhin verboten, aber da sie weltweit stattfindet, kommt sie natürlich auch hier an. Wie man dieses neue Verhältnis regelt, ist eine akute ethische und rechtliche Frage.
Wichtig für ihre Beantwortung wird allerdings sein, dass man nicht, wie es immer noch häufig geschieht, Mutterschaft einzig und allein der genetischen Mutter zuschreibt. Denn die Vorstellung, dass Leihmütter keine "echten" Mütter seien, sondern nur Instrumente zum Austragen – das ist mit Verlaub viel zu Nahe an der Gedankenwelt der Pferdezüchterinnen. Anders als Pferde sind Menschen nämlich in der Lage, ihren Willen zu artikulieren. Und auch Leihmütter bekommen ein Kind mit voller Absicht.
Einvernehmlich geteilte Elternschaft
Was spricht dagegen, Leihmutterschaft als ein willentliches Verhältnis von mehr als zwei Menschen aufzufassen, die sich ins Einvernehmen über eine geteilte Elternschaft setzen? Das kann unter Umständen auch bedeuten, dass eine Partei auf Rechte am Kind verzichtet. Aber da ist immer eine Entscheidung – und zwar von erwachsenen, willensfähigen Individuen.
Das vielbesungene Wunschkind – es bedeutet heute, dass wir uns auch mehrere Mütter eines Babys vorstellen können müssen. Und möglicherweise auch bald mehrere Züchterinnen eines Fohlens.