Reformstaatsvertrag für öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann in Kraft treten

    Auf drei Klingelschildern befinden sich die Schriftzuege ARD, ZDF und Deutschlandradio.
    Der neue Reformstaatsvertrag wurde vorgelegt. © picture alliance / ZB / Sascha Steinach
    Der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann zum 1. Dezember in Kraft treten. Mitten in einer Koalitionskrise stellte Brandenburg die Weichen für die Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio - es stimmte als letztes Bundesland dem Vertrag zu. Die SPD/BSW-Koalition hatte dabei keine eigene Mehrheit, weil das BSW dagegen stimmen wollte. Doch die Reform kam mit Stimmen der oppositionellen CDU durch. Mit dem Vertrag sollen die Öffentlich-Rechtlichen künftig schlanker, moderner und digitaler werden. Er sieht unter anderem weniger Fernseh-Spartenkanäle und ARD-Radiosender vor. Außerdem wird erstmals das Budget für Sportrechte gedeckelt. Ein neuer Medienrat soll die Auftragserfüllung der Sender überprüfen.