Reform des Betreuungsrechts

Das Ringen um mehr Selbstbestimmung

29:56 Minuten
Eine Illustration zeigt eine Frau, die einen älteren Herrn in einem Bollerwagen zieht.
Immer mehr Menschen werden rechtlich betreut. Nach Angaben des Verbandes der Berufsbetreuer hat sich ihre Zahl innerhalb von 25 Jahren fast verdoppelt, auf heute 1,3 Millionen. © imago / fStopImages / Malte Mueller
Von Dorothea Brummerloh · 17.08.2020
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1,3 Millionen Menschen haben einen Betreuer. Als gesetzliche Vertreter nehmen sie die Interessen des Betreuten wahr und organisieren die dringend notwendige Unterstützung. Greifen sie dabei zu sehr in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ein? 
"Moin, moin. Komm rinn."
Zu Besuch bei Gerd Krull im niedersächsischen Leer. Der pensionierte Postbeamte grüßt im hier üblichen Plattdeutsch, bittet herein.
"Wo können wir uns am besten hinsetzen? Da? Hier ist schon richtig aufgeräumt", sagt Norbert Sabath.
Zweimal im Monat kommt Norbert Sabath zu Gerd Krull. Gemeinsam schauen sie, was zu erledigen, zu organisieren und zu besorgen ist. Der Pensionär erklärt, wobei er Unterstützung braucht:
"Ich kann nicht gut mit Geld umgehen. Und da ist es ganz gut, wenn ich da Unterstützung habe. Und wenn ich mehr brauche, schreie ich um Hilfe, im Augenblick geht es noch gut, aber wenn etwas ist, im Augenblick sage ich Nachbarn Bescheid und die rufen dann an."
Wie neulich, als die Dusche verstopft war. Da haben die Nachbarn nicht den Klempner gerufen, sondern Norbert Sabath. Der 60-Jährige ist Berufsbetreuer und Gerd Krull seit zwei Jahren sein Klient.

Mit rechtlicher Betreuung weiter zu Hause leben

"Das war am Anfang alles ein bisschen durcheinander. Das Geld ein bisschen durcheinander. Essen gab es immer nur Frikadellen und Herr Krull sah am Anfang ganz anders aus. Ich habe ihn mal beschrieben wie Catweazel: lange Haare, langer Bart und der ist inzwischen auch wieder gewachsen", erzählt Norbert Sabath.
"Als ich Herrn Krull übernommen habe, kam als erstes die Kirchengemeinde auf mich zu. Der Pastor hat angerufen. Und der Pastor konnte mit diesem 'Betreuer' nichts anfangen, auch so der Gedanke mit diesem 'Entmündigen' und da ist jetzt ein Vormund und der nimmt Herrn Krull alles weg. Und da habe ich ihm erklärt, was ich mache."
Er unterstützt und organisiert Hilfe, wenn Menschen nicht oder nicht mehr allein klarkommen. Menschen, wie der demente 73-jährige Gerd Krull, der trotz hoher Pensionszahlungen mehrere tausend Euro Schulden hatte und nicht wusste, wo sein Geld geblieben war.
Betreuer Sabath wollte Antworten. "Und dann bin ich auch auf die Suche gegangen, habe bei der Bank nachgefragt, habe auch in den einzelnen Einkaufsstätten nachgefragt. Jeder kannte ihn, aber keiner wusste, wo das Geld geblieben ist und nun haben wir das so geregelt, dass ich die Vermögenssorge habe und ich fahre alle zwei Wochen hin und bringe ihm Geld. Und mit diesem Geld kommt er klar."
Die anfänglich chaotische Wohnung ist wieder gemütlich geworden. Hauswirtschaftler haben sie entrümpelt – unter den gestrengen Augen des alten Herrn. Zweimal am Tag kümmert sich der Pflegedienst der Diakonie darum, dass Gerd Krull seine Medikamente nimmt, sich duscht, saubere Wäsche hat.
Ist etwas kaputt oder verschlissen, gehen die Mitarbeiter zusammen mit dem Pensionär neue Kleidung kaufen. Und die Ernährung besteht auch nicht mehr nur aus Frikadellen. Dafür sorgt "Essen auf Rädern", siebenmal die Woche.
Ziel der rechtlichen Betreuung ist, so Norbert Sabath, "dass es ihm besser geht, dass er behördlich keine Probleme hat, dass er sein Geld im Griff hat. Wir haben inzwischen jetzt ein richtig gutes Polster angesammelt an Geld und alles, was er benötigt, auch zusätzlich - der Kühlschrank ist kaputt gegangen, da gibt es einen Kühlschrank. Der Fernseher ist kaputt gegangen, hat es einen neuen Fernseher gegeben. Und so ist es eben auch möglich, obwohl er dement ist, dass er trotzdem noch zu Hause leben kann."

Die Zahl der rechtlich Betreuten steigt

Immer mehr Menschen werden - wie Gerd Krull - rechtlich betreut. Nach Angaben des Verbandes der Berufsbetreuer hat sich ihre Zahl innerhalb von 25 Jahren fast verdoppelt, auf heute 1,3 Millionen. Es gibt immer mehr Ältere, außerdem immer mehr Personen mit Behinderungen und komplexen Problemlagen, die auf Dauer oder zeitweise Betreuung benötigen.
"Betreuung ist eine staatliche Fürsorge für hilfsbedürftige Menschen.", erklärt Thomas Gebhard.
Die Betreuung regen oft Außenstehende an: Mitarbeiterinnen von Altenheimen, ambulanten Pflegediensten, Hausärzte oder Nachbarinnen. Aber auch Familienangehörige. Und man kann für sich selbst eine Betreuung beantragen, das heißt, einen Antrag beim Betreuungsgericht stellen, das dann prüft, ob eine Betreuung notwendig ist.
"Die Aufgabe eines Betreuungsrichters besteht darin, dass er darüber entscheidet, ob ein Mensch, der hilfsbedürftig ist unter Betreuung gestellt wird und zwar unter rechtliche Betreuung." Thomas Gebhard ist Betreuungsrichter beim Amtsgericht Dresden.
Als hilfsbedürftig gilt, so der Jurist, wer aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Das können frühkindliche Schädigungen, die Folgen eines Unfalls oder einer Suchterkrankung sein, ebenso wie Demenz oder dauerhafte Bewegungsunfähigkeit.
"Das ist eine medizinische Frage und die klärt man in einem Betreuungsverfahren durch ein Gutachten, das wir als Richter einholen."

Rechtliche Betreuung greift tief in die Selbstbestimmung ein

Wenn es zum ersten Mal um eine Betreuung geht, wird außerdem die Betreuungsbehörde hinzugezogen. War das früher das Jugendamt, haben Landkreise und Städte inzwischen eigene Behörden dafür geschaffen. Dort schaut man sich die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Betroffenen an und schreibt einen Sozialbericht für das Gericht.
Es soll auch geprüft werden, ob es private oder staatliche Hilfen gibt, die aktiviert werden können, um eine rechtliche Betreuung zu vermeiden. Nicht zwingend erforderlich, aber oft einbezogen, ist ein Verfahrenspfleger. Ihn kann man sich als eine Art Pflichtverteidiger vorstellen, der dafür sorgen soll, dass dem Klienten ausreichend rechtlich Gehör verschafft wird.
"Dieser Verfahrenspfleger wird aber nur dann eingesetzt, wenn wir entsprechend viele Aufgabenbereiche auf den Betreuer übertragen wollen", sagt Thomas Gebhard.
Diese Übertragung greift tief in die Selbstbestimmung ein. Zum Beispiel bei Gesundheitsbelangen.
"Also der ganze Bereich, der mit Ärzten, Krankenhäusern zu tun hat. Dann die Vermögenssorge: Bankgeschäfte, Grundstücksgeschäfte, das gesamte Vermögen des Betroffenen, wo eben ein Betreuer rechtlich verbindlich auch für einen Betroffenen handeln kann."

Die Klienten müssen persönlich gehört werden

Die Betroffenen müssen persönlich gehört werden, die zuständigen Richterinnen und Richter gehen nach Hause oder ins Pflegeheim, machen sich also selbst ein Bild. Dann wird entschieden. Wer Betreuer oder Betreuerin sein kann, auch das ist gesetzlich geregelt.
Es gibt zirka 17.000 Berufsbetreuer, die aus den Kassen der Bundesländer oder aus dem Vermögen der Betreuten bezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach differenzierten Fallpauschalen, Unterbringungsart, Dauer und Qualifikation - die Spanne reicht von rund 70 bis über 400 Euro pro Monat.
Der Gesetzgeber gibt aber Angehörigen, Freunden, Nachbarn und anderen ehrenamtlichen Betreuerinnen den Vorrang vor Berufsbetreuern. Schätzungsweise sind 700.000 Menschen als Ehrenamtliche bestellt. Sie erhalten einmal im Jahr eine Aufwandsentschädigung von 399 Euro.

Wie ein Unfall plötzlich alles verändern kann

"Also wir sind praktisch hier durchgekommen und das war Renés Therapieraum." Zu Besuch bei Katrin, die nur beim Vornamen genannt werden möchte. Die 57-Jährige führt durch das alte Fachwerkhaus, dass vor Jahren modernisiert und umgebaut wurde. Ein Fahrstuhl fährt ins Obergeschoss.
Katrin erzählt vom Januar vor zehn Jahren: Ihr Lebensgefährte René war mit dem Auto auf dem Nachhauseweg.
"Die Straße ist zweispurig, geht den Berg rauf und René ist links gefahren, wollte sich rechts einordnen, weil die Straße oben einspurig ist. Auf alle Fälle ist er in den Gegenverkehr gekommen und da ist ein anderer Autofahrer von oben gekommen und hat ihn praktisch gerammt."
Dieser Tag verändert beider Leben grundlegend: René erleidet ein Schädel-Hirn-Trauma. Der behandelnde Arzt klärt Katrin über die Schwere der Verletzung auf.
"Und er hat mir halt gesagt, dass er nie wieder so wird, wie er war."

Was ist das mutmaßlich Gewünschte?

Schon im Krankenhaus wurde Katrin gefragt, ob sie die rechtliche Betreuung für ihren Lebensgefährten übernehmen will. Das war für Katrin keine Frage. Aber: "Das Schwierige für mich war, am Anfang immer im Interesse von René zu handeln. Wo ich immer gedacht habe: Wie würde er das jetzt machen? Also ich habe das nicht nur für mich so entschieden. Nein, nein. Ich habe richtig darüber nachgedacht, wie würde das René denn jetzt machen?"
Was das Beste ist, kann man vielleicht entscheiden. Ist es aber auch das mutmaßlich Gewünschte? Wie sollen Außenstehende dies beurteilen?
Katrin erinnert sich an den Besuch des Betreuungsrichters, wie er versucht hat, mit René in Kontakt zu treten.
"Der Richter guckt sich die Umgebung an, schaut sich den René an - der sitzt ja dann auch im Rollstuhl. Also ich wollte es so, dass er dabei sitzt, nicht im Bett liegt. Und er hat ihn auch angesprochen. Aber René zeigte da keinerlei Reaktion und dann guckt er in die Akten, sagt er, okay, hat mich gefragt, ob ich die Betreuung weiterführen möchte? Natürlich."

Katrin achtet auf die kleinen Zeichen von René

Katrin orientiert sich bei ihren Entscheidungen auch daran, was sie von ihrem Lebensgefährten aus der Zeit vor dem Unfall weiß. Sie will nicht über ihn bestimmen, sondern in seinem Sinne entscheiden, selbst wenn sie selbst manchmal anderer Meinung ist.
"Aber er hat Anzeichen gezeigt, was er nicht möchte: Unter Menschen - das wollte er nicht. Ich denke, dass sich René geschämt hat. Er ist ihm bewusst, wie es um ihn steht. Also ich wäre gern einmal mit ihm auf dem Weihnachtsmarkt gegangen. Ich habe den nicht einfach ins Auto gesetzt und gesagt, wir fahren jetzt auf dem Weihnachtsmarkt. Das habe ich nicht gemacht."
Katrin, von Beruf Kauffrau, musste Anträge schreiben, sich mit Versicherungen auseinandersetzen, rechtliche Fragen klären, ungewohnte Entscheidungen treffen, die Pflege organisieren, sich um René und sich selbst kümmern. Gerade am Anfang hätte sie sich mehr Unterstützung, vielleicht eine Art Schulung vom Betreuungsgericht gewünscht.
"Es war mir bewusst, dass ich für René entscheiden muss. Ich bin ja Renés Redner und habe auch in seinem Sinne immer versucht zu handeln. Aber dass man da mal sagt, die wird jetzt Betreuer. Die hat damit noch nicht zu tun gehabt, null. Wir laden die einfach mal zu einer Schulung ein. An dem und dem Tag -da ist eine Schulung für Betreuer - wie sieht es aus? Da wäre ich die Erste gewesen, die dorthin gerammelt wäre."
"Betreuung ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Das ist eine hohe Verantwortung. Wenn die ehrenamtlichen Betreuer nicht von sich aus sagen, ich will geschult werden, dann haben Sie Recht: Dann ist es eher 'learning by doing'", bestätigt Betreuungsrichter Thomas Gebhard.

Warum Katrin die Betreuung abgegeben hat

Neun Jahre hat Katrin René gepflegt, dann wurde sie selbst krank. Sie hat inzwischen eine Pflegeeinrichtung für René gesucht. Um ihren Lebensgefährten weiter nah zu sein, arbeitet sie dort. Das hat sie allerdings die Betreuung gekostet, denn der Gesetzgeber schließt eine solche Konstellation aus.
"Es kann ja durchaus sein, dass die Angehörige, die als Betreuerin fungiert, in einen Interessenskonflikt kommt, weil sie vielleicht in Vertretung für den Angehörigen nun gegen das eigene Heim, wo sie angestellt ist, schießen muss und sagen muss, da passt mir einiges nicht und ich möchte das und das geklärt wissen."
Die Anforderungen an rechtliche Betreuer steigen. Nicht nur, weil die Zahl der betreuten Personen wächst. Sowohl den Berufsbetreuern wie den Ehrenamtlichen fehlt der Nachwuchs. Und es gibt auch immer mehr Diskussionen über die Qualität der Unterstützung und die fehlende Selbstbestimmung der Betreuten.
Dass das derzeit gültige Gesetz dieser Situation nicht gerecht wird, hat auch die Politik erkannt. Vor zwei Jahren startete das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen interdisziplinären Diskussionsprozess. Daran waren Juristinnen, Betreuer, Betroffene und Vereine beteiligt.
Thomas Künneke ist Mitarbeiter der Interessenvertretung "Selbstbestimmt Leben e.V.". "Die unterstützende Entscheidungsfindung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention hat den Anspruch, dass der Mensch, der in seiner Entscheidung unterstützt wird, immer noch die Autonomie hat, dann letztendlich selbst zu entscheiden", sagt er.

Viele Betreute fordern mehr Autonomie

Künneke streitet dafür, dass alle Formen der ersetzten Entscheidung durch die unterstützte Entscheidung abgelöst werden. Das bedeutet: Der Betreuer entscheidet nicht, sondern assistiert seinen Klienten bei der Entscheidungsfindung.
Künneke selbst war Berufsbetreuer, kennt aber auch die andere Seite, die des Betreuten. Manchmal leide seine Seele, wie der 53-Jährige sagt. Grund sind eine posttraumatische Belastungsstörung und Depressionen. Für ihn ist Betreuung eine Dienstleistung. Die Realität in Deutschland, das zeigt auch der UN-Fachbericht, ist anders: Das Selbstbestimmungsrecht wird zu sehr eingeschränkt. Thomas Künneke versucht das bespielhaft an seiner Situation zu erklären.
"Also ich bin ja nicht 365 Tage im Jahr in der Krise, sondern vielleicht 10, 20, 30 Tage. Für diesen Zeitraum kann ich einen Menschen gebrauchen, der mich auch in meinen Verwaltungsangelegenheiten unterstützt. Das Problem ist aber, wenn ich einen Betreuer habe, in vielen Fällen unterstützt der mich die 365 Tage."
Das klingt nicht schlimm, weiß er. Es kann aber sein, dass der Betreuer auch einen Einwilligungsvorbehalt hat.
"Wenn ich einen Einwilligungsvorbehalt habe, heißt das zum Beispiel, dass ich eben nicht unabhängig zur Bank gehen kann und Geld abholen kann. In dem Augenblick, wo ich schräg unterwegs bin, ist das super gut. In dem Augenblick, wo ich wieder alles kann, kann ich auch alles selbst erledigen. Das heißt die Betreuung ist nicht dem Bedarf entsprechend eingerichtet."
Und schränkt die Autonomie ein. Wie eine unterstützende Entscheidung aussieht, beschreibt Thomas Künneke an einem anderen Beispiel: "Ein Mensch, der in einer Einrichtung lebt, möchte gern außerhalb einer Einrichtung leben, mit anderen Unterstützungsleistungen."

Betreuer sollen bei Entscheidungen assistieren

Auch wenn der gesetzliche Betreuer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, geht es dann nicht mehr darum, dass die Person dort in den Augen des Betreuers gut aufgehoben ist. Ihr legitimer Wunsch ist: außerhalb zu leben. Punkt.
Die Frage sei jetzt: "Wie können wir das hinkriegen? Willst du mal drei Wochen Probewohnen irgendwo? Wo gibt es Möglichkeiten, das mal auszuprobieren? Wie kann ich es umsetzen? Und dafür ist der Betreuer da. Der ist nicht da, für den Betreuten zu entscheiden. Sondern er ist da, den Betreuten zu unterstützen, seine Entscheidung umzusetzen."
Außerdem werden Betroffene oft nicht darüber aufgeklärt, dass jede Form einer gesetzlichen Betreuung, die grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte einschränkt, sagt Stefan Göthling, Geschäftsführer von "Mensch zuerst". Dieser Verein für Menschen mit Lernschwierigkeiten berät seine Mitglieder auch zur Betreuung.
"Ich kann das an einem Beispiel ganz einfach erklären: 'Mensch zuerst' hat einen Jahresbeitrag von zwölf Euro, also pro Monat ein Euro. Und es gibt rechtliche Betreuung, die tut diese Mitgliedschaft einfach kündigen, ohne groß mit ihren zu Betreuenden zu sprechen."

Wer bestimmt, welche Freunde ich habe?

Betreuer müssen auf Augenhöhe mit ihren Klienten arbeiten, nicht einfach bestimmen. Sie einbeziehen, auch, damit Fähigkeiten nicht verloren gehen. "Mensch zuerst" vermittelt in leichter Sprache, barrierefrei, ganz lebenspraktisch, was ein Betreuer darf und was nicht.
"Darf er bestimmen, ob ich ein Handy haben darf, oder: wer mein Freund ist? Das Handy darf er nur dann entscheiden, wenn ich viele Schulden habe." Und meine Freunde darf ich mir selbst aussuchen, betont Berater Stefan Göthling.
"Ich habe den Vorteil, dass ich einfach viele Betreuungen schon seit mehreren Jahren führe und dort die Großbaustellen alle abgearbeitet sind."
Sven Eichner ist Berufsbetreuer. Er kann die Kritik nachvollziehen. Der studierte Heil- und Behindertenpädagoge betreut 45 Klienten und liegt damit im Durchschnitt.
"Gleichwohl muss ich auch immer dort gucken, den persönlichen Kontakt auch halten und auch dort die Folgeanträge stellen. Und es gibt Hoch-Zeiten gerade im Sommer und Herbst, wenn vielleicht auch psychisch Erkrankte einfach dort in einer akuten Phase sind, dann wird es sportlich."

Betreuer unter Zeitdruck

Seit 2019 rechnen die Betreuer nicht mehr stundenweise ab, sondern bekommen Pauschalen. Für Menschen, die zu Hause in ihrer Wohnung betreut werden, sind das dreieinhalb Stunden im Monat, sagt Sven Eichner.
"Und wenn ich mir vorstelle, ich mache ein bis zwei Hausbesuche und ich muss noch mit anderen Institutionen telefonieren, ich muss das Konto kontrollieren - dann ist einfach nicht die Zeit dafür da, dort mit Klienten zusammen die Anträge zu stellen. Und wir haben eine Vielzahl von Leistungsmöglichkeiten in diesem Land, was ja einerseits gut ist. Aber es sind jedes Mal völlig andere Formulare, die auch zum Teil wirklich sehr aufwendig sind."
"Ich wollte Ihnen eben Bescheid sagen, dass wir auf dem Weg sind. Super. Bis dann." Sven Eichner ist in Dresden unterwegs zu Klienten.
"Ich betreue Menschen mit unterschiedlichem Betreuungsbedarf: Menschen, die eine Altersdemenz haben, auch junge geistig behinderte Menschen, aber auch zunehmend Menschen mit psychischer Erkrankung nach Crystal-Konsum."
Die beiden Männer, zu denen er auf dem Weg ist, leben in einer WG zusammen. Beide haben eine Drogenkarriere hinter sich. Seit ein paar Jahren werden sie von Eichner betreut. Der 37-jährige Max erzählt, dass er schon als Lehrling mit Ecstasy-Pillen anfing, später zu härteren Sachen griff.
"Und mein Selbstbewusstsein hat sich durch die Droge selbst krass verbessert und ich war immer ein sehr ruhiger Typ, zurückhaltend und dann bin ich halt darauf hängen geblieben auf Crystal."
Crystal Meth euphorisiert und stimuliert, führt aber unter anderem auch zu Hirnveränderungen, die psychische Schäden verursachen. Heute leidet Max an einer paranoiden Schizophrenie.
"Ich könnte mir selber in den Arsch beißen, dass ich mir mein Leben so verbaut habe, auch so das familiäre, weil das Zeug macht sowas von eiskalt. Man empfindet dann nichts mehr, wenn man dann richtig drinsteckt, in der Drogensucht."

Manchmal einfach Elendsverwalter

"Wir sind jetzt auch nicht die Wunderheilsbringer, dass dann eben mit der Bestellung der Betreuung sofort eine Abstinenz einhergeht", betont Sven Eichner. "Das ist ein weiter Weg und der fängt einfach auch mal mit der Erkenntnis desjenigen an, dass er wirklich abstinent leben muss."
Man könne nur Wegbereiter sein, der Hilfen organisiert, erklärt der Berufsbetreuer. Gegen den Willen des Klienten, ohne dessen Zustimmung kann er nichts machen. Für ihn gilt, dem freien Willen seiner Klienten und Klientinnen Geltung zu verschaffen, solange keine Gefahr für andere von ihnen ausgeht. Die Konsequenzen für die Klienten zu sehen – das ist bei Drogenabhängigen besonders hart. Für Außenstehende, auch Angehörige ist dieses scheinbar passive Verhalten oft nicht nachvollziehbar, aber gesetzlich so bestimmt.
"Das Wort ist ganz unglücklich - aber man ist dann schon ein bisschen Elendsverwalter, dass man die drastische Lebenssituation von den Leuten dann einfach versucht noch gut zu organisieren, dass die Wohnung erhalten bleibt, dass die Mietzahlung funktioniert, dass Krankenversicherungsschutz gegeben ist, aber auch dass die Transferleistungen fristgerecht beantragt wird und dann auch die Leistungen eben auch kommen."
"Bei mir sind es halt hauptsächlich Behördengänge, Anträge ausfüllen, Telefonate führen, wo ich mich schwer tue", erzählt Max. "Mit der Arbeit, das klappt eigentlich alles wunderbar. Sparkasse vielleicht auch mal oder so. Da, wo ich mich schwer tue halt."
Alles andere organisieren die beiden Männer in der WG selbst: einkaufen, putzen, Wäsche waschen. Und auch um ihre Medikamenteneinnahme muss sich der Betreuer nicht kümmern. Gerade bei Menschen mit psychischen Erkrankungen fehlt oft die Krankheitseinsicht, die dringend benötigten Arzneimittel werden nicht eingenommen.

Das Recht auf Verrücktheit

"Da muss man ein Stück weit damit leben, dass derjenige einfach auch seine Krankheit auslebt. Es gibt also das Recht auf Verrücktheit, was sie dann einfach akzeptieren müssen", sagt Eichner und "bei manchen Klienten ist es wirklich schon ein Erfolg, dass sich die ganze Situation nicht verschlechtert und vielleicht eine Obdachlosigkeit am Ende droht. Sondern dass wir wirklich den Status quo dann auch halten können."
Gisela Luz ist Berufsbetreuerin in Trier, arbeitet viele Jahre lang zusammen mit einem Kollegen in einer Bürogemeinschaft. "Ich glaube, 22.000 waren da drauf, ja. Und dann habe ich noch gedacht, warum liegt es im Müll?"
An einem Freitagnachmittag - ihr Kollege war schon zu Hause, die Putzfrau hatte das Büro gereinigt - lag eine Mülltüte auf einen Stuhl. Frau Luz griff sich die Tüte, wollte sie auf dem Nachhauseweg mit nach unten nehmen…
"Und dann ist die aufgerissen und dann lagen auf einmal zerschnipselte Kontoauszüge da. Und dann dachte ich, das kann doch nicht sein? Kontoauszug braucht man. Und habe dann das zusammengeklebt und habe dann gesehen, dass das ein Konto war von Luxemburg, ziemlich hoch."

Geschickt eingefädelter Betrug

Gisela Luz schaute in der Akte der Kontoinhaberin nach, was es damit auf sich hat. Die 55-Jährige staunte nicht schlecht, dass dieses Konto gar nicht existierte, auch nicht auf dem PC.
"Man muss ja zu Beginn ein Vermögensverzeichnis erstellen, wo alle Konten erfasst werden und die Höhe von den Konten. Und er hatte dieses Konto in Luxemburg nicht angegeben und dann kann auch das Gericht das nicht kontrollieren, wie denn?"
"Letzten Endes ist der Betreuer vom Gericht eingesetzt und demzufolge kontrollieren wir das auch und schauen, ob das natürlich alles sorgfältig gemacht wird", betont Richter Thomas Gebhard.
"Damit nichts verschwindet, muss einmal im Jahr eine Rechnungslegung gemacht werden. Einkünfte und Ausgaben werden auf den Cent genau nachgewiesen, die entsprechenden Belege müssen vorgelegt werden. Ob ehrenamtlich oder Berufsbetreuer – jeder ist dazu verpflichtet", sagt Richter Thomas Gebhard.

Gisela Luz zeigt Courage

Gisela Luz kennt die Gesetze. Als sie das Konto in den Unterlagen nicht fand, war ihr klar: Hier stimmt etwas nicht. Doch was sollte sie tun?
"Weil er ja der beste Betreuer weit und breit war. Jeder hat gedacht, super. Der Superbetreuer und der soll so etwas gemacht haben, das haben viele nicht geglaubt. Das hätte auch in die Hose gehen können. Ich hätte als Lügnerin dastehen können. Meine Existenz wäre damit futsch gewesen."
Die Berufsbetreuerin wägt ab und bringt schließlich die Courage auf, den Kollegen bei der Betreuungsbehörde anzuzeigen. Die informiert Polizei und Gericht.
"Er hatte sich nicht nur Geld genommen bei Leuten, die Geld hatten. Sondern er hatte auch bei denen, die Grundsicherung bekommen haben oder nur ein geringes Einkommen, hat er sich alle paar Monate 500 € geholt und hat denen dann nur ein bisschen Taschengeld ausgezahlt. Also wenn sie das gesehen haben, da ist es einem schlecht geworden. Das geht nicht. Die hatten nix. Man kann nicht den Ärmsten der Armen noch Geld wegnehmen, um Luxus zu finanzieren."

Viel mehr Personal vonnöten

Der Betrüger wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt und bekam lebenslanges Berufsverbot. Genau vor solchem Missbrauch fürchten sich Menschen, wenn sie die Kontrolle über ihre Angelegenheiten abgeben müssen. Die meisten Betreuer machten ihre Arbeit ordentlich, sagt Thomas Gebhard.
"Es gibt natürlich diese Ausreißer und die müsste man letzten Endes früher ausfindig machen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Aber die Arbeitsbelastung führt bisweilen auch dazu, dass halt da die Kontrolle noch zu wenig ist."
Man bräuchte eigentlich viel mehr Personal, sagt Gebhard. Nicht nur für die Kontrolle.
In einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz wird die Zahl nicht notwendiger Betreuungen auf bis zu 15 Prozent beziffert. Der Deutsche Behindertenrat fordert: Jede Betreuung, die durch andere Unterstützungsleistungen aus der Sozialgesetzgebung verhindert werden kann, steht für die Einhaltung des Selbstbestimmungsrechtes. Und das sollte gestärkt werden.
Der Richter formuliert seine Erwartung an den Gesetzgeber: "Es ist auch die Frage, was versteht man unter 'andere Hilfen'. Der Gesetzgeber hat es sehr rudimentär auch nur geregelt. Auch nur mit einem lapidaren Satz: 'Wenn andere Hilfen vorliegen, dann braucht man keine Betreuung.' Wir fragen uns, was sind die 'anderen Hilfen'?", sagt Gebhard.
"Und das ist natürlich eine Begrifflichkeit, die man gesetzgeberisch noch erheblich ausweiten kann und klarstellen kann, auch um vielleicht auch Kompetenzkonflikte zu vermeiden, die ja auch zwischen Behörden bisweilen bestehen. Derzeit."

Unterstützung aus dem Umfeld

Thomas Künneke sagt, manchmal gehe es ihm so schlecht, dass er Unterstützung braucht. "Ich schalte dann so ab und da bin ich in einer anderen Realität, einem anderen Film, dann war es schon so, dass Menschen dafür gesorgt haben, dass irgendwie meine Miete gezahlt wird, dass ich meine Akten in Ordnung kriege", sagt er.
"Weil ich in einer solchen Situation, wo ich dann aus dieser Realität aussteige, dass ich in solchen Situationen oft eben solche alltäglichen Sachen nicht hinbekommen habe und das soziale Umfeld mir geholfen hat, dass ich das auf die Reihe kriege, indem sie eben einfach solche Sachen für mich erledigt haben."
Eine rechtliche Betreuung will er allerdings nicht. Er fragt sich, ob nicht bestehende Hilfen die Betreuung größtenteils ersetzen könnten.

Viele Klienten können ihre Hilfe nicht selbst organisieren

"Wir haben ja schon ein ausdifferenziertes Hilfesystem von ambulanten Hilfen. Aber das setzt ja voraus, dass die Klienten um diese Angebote wissen und einfach diese Angebote im Rahmen einer 'Komm-Struktur' aufsuchen", sagt er.
"Das halte ich für die Klienten, die wir haben, einfach für schwierig. Das setzt eine gewisse Fähigkeit voraus, sich selber zu organisieren und die Hilfen auch in Anspruch zu nehmen. Da ist es immer von Vorteil, dass die gesetzliche Betreuung diese Hilfen eigentlich bündelt und wir einfach so ein zentraler Ansprechpartner auch sind."
Sven Eichner ist im Verband der Berufsbetreuer aktiv. Auch dort macht man sich Gedanken, wie das Betreuungsrecht reformiert werden kann.
Natürlich fordert auch der Berufsverband mehr Zeit für jeden Einzelnen und weniger Klienten. Aber dann müsse man anders vergüten, denn selbstständig arbeitende Betreuer müssen auch von ihrer Arbeit leben können. Ein weiterer Kritikpunkt des Verbandes ist die Qualifikation. Jeder kann laut Gesetz Betreuer werden. Das sollte sich ändern, findet auch Sven Eichner.
"Ich würde mir wünschen, dass da wirklich ein Mindestabschluss, eine berufliche Qualifikation vorhanden sein muss, um diese Tätigkeit zu machen, weil die doch einfach extrem verantwortungsvoll ist."

Qualitätskontrolle notwendig

Ebenso notwendig ist die Einführung einer Qualitätskontrolle, also, was wird tatsächlich in der Betreuung geleistet. Die findet derzeit nicht statt. Kontrolle sollte aber sein, fordern die Behindertenverbände, meint Thomas Künneke.
Für ihn und seine Mitstreiter ist außerdem extrem wichtig: "Es muss genau geprüft werden, ob eine Betreuung überhaupt notwendig ist. Es muss genau geprüft werden, ob eine Betreuung noch notwendig ist, wenn eine Betreuung ist. Und das muss regelmäßig, viel häufiger passieren als vielleicht alle sieben Jahre."
Betreuungen würden viel zu lange ausgesprochen, die längste Zeit sind sieben Jahre. Erst dann erfolgt eine Überprüfung. Das ist zu lang, finden die Verbände und fordern unabhängige Clearing-Stellen, die prüfen, ob andere Hilfen eine rechtliche Betreuung überflüssig machen.
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat die Änderungsvorschläge und Kritiken gesammelt, um diese in den neuen Gesetzesentwurf einzuarbeiten. Jetzt wurde der Referentenentwurf zur Stellungnahme an Länder und Verbände geschickt.
Stefan Göthling ist gespannt. Ginge es nach ihm, sollte aus dem was früher Vormund genannt wurde und heute Betreuer heißt, ein rechtlicher Unterstützer werden.
Aber er weiß auch: "Wir haben den Begriff schon zwei oder dreimal geändert, glaube ich. Das ist mir doch egal, wie oft man den Begriff ändert. Wir müssen den Kopf der Menschen ändern. Wenn ein Betreuer Unterstützer wird, Unterstützer mit Herz und so viele nur zu betreuen hat, dass er seinen Job auch gut machen kann, dann haben wir etwas verändert."

Autorin: Dorothea Brummerloh
Es spricht: Sabine Arnhold
Regie: Roman Neumann
Ton: Ralf Perz
Redaktion: Constanze Lehmann

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