Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham geht weiter

Im langen Rechtsstreit zwischen der Band Kraftwerk und dem Musikproduzenten Moses Pelham muss erneut der Bundesgerichtshof entscheiden. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat heute zunächst Fragen des BGH beantwortet. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. Pelham verwendete einen kurzen Abschnitt aus dem Lied "Metall auf Metall", um ihn in Dauerschleife unter ein Lied für Rapperin Sabrina Setlur zu legen. Dagegen zogen die Kraftwerk-Gründer vor Gericht. Dem BGH in Karlsruhe zufolge handelte es sich bei dem Sampling um eine künstlerische Auseinandersetzung mit der Rhythmussequenz. Der EuGH erklärte nun, dass die Ausnahme Schöpfungen erfasse, die an ein bestehendes Werk erinnern, aber wahrnehmbare Unterschiede dazu aufweisen. Karlsruhe muss nun entscheiden, ob die vom EuGH festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Streit beschäftigt die Gerichte bereits seit mehr als 20 Jahren.