Recht
Frage: Was wurde am 3. Mai 1869 für das Überqueren der Säckinger Rheinbrücke verboten? Auch heute gilt dieses Verbot noch!
Antwort:
Das Rauchen
Die südbadische Stadt Säckingen am Oberrhein, bekannt geworden durch Scheffels "Trompeter von Säckingen" und ein heilkräftiges Thermalbad, bildet eine Übergangsstelle für den großen Grenzverkehr mit der Schweiz. Die gedeckte Holzbrücke über den Rhein verbindet Säckingen mit der Schweiz.
Auf dieser hölzernen Brücke steht, zwischen anderen Schildern versteckt, ein altes, kaum noch lesbares Schild, das das Rauchen auf der Brücke verbietet. Das Verbotsschild auf Schweizer Seite ist noch besser erhalten.
Am 3. Mai 1969 feierte das Rauchverbot auf der Brücke sein 100-jähriges Jubiläum. Das Verbot geht zurück auf eine am 3. Mai 1869 erlassene Brückenverordnung für den Rhein bei Säckingen, die der großherzogliche badische Handelsminister im Einvernehmen mit der Schweiz herausgegeben hatte.
In Paragraph 2, Ziffer 8 der Brückenverordnung für den Rhein heißt es, dass "alle Art, die Brücke mit brennender Zigarre oder Tabakspfeife zu betreten, verboten ist und mit Strafe bis über 25 Gulden geahndet wird" (Zigaretten kannte man damals noch nicht).
Das Verbot wird heute kaum noch beachtet. Ältere Bürger der Stadt Säckingen können sich aber noch erinnern, dass vor gut 50 Jahren [Anm. der Red.: in den 1930er Jahren] die Gendarmerie auf die Einhaltung des Verbots achtete.
Mit freundlicher Genehmigung: (c) 1977 by LangenMüller in der F.A. Herbig Verlagsbuchhandlung GmbH, München
Das Rauchen
Die südbadische Stadt Säckingen am Oberrhein, bekannt geworden durch Scheffels "Trompeter von Säckingen" und ein heilkräftiges Thermalbad, bildet eine Übergangsstelle für den großen Grenzverkehr mit der Schweiz. Die gedeckte Holzbrücke über den Rhein verbindet Säckingen mit der Schweiz.
Auf dieser hölzernen Brücke steht, zwischen anderen Schildern versteckt, ein altes, kaum noch lesbares Schild, das das Rauchen auf der Brücke verbietet. Das Verbotsschild auf Schweizer Seite ist noch besser erhalten.
Am 3. Mai 1969 feierte das Rauchverbot auf der Brücke sein 100-jähriges Jubiläum. Das Verbot geht zurück auf eine am 3. Mai 1869 erlassene Brückenverordnung für den Rhein bei Säckingen, die der großherzogliche badische Handelsminister im Einvernehmen mit der Schweiz herausgegeben hatte.
In Paragraph 2, Ziffer 8 der Brückenverordnung für den Rhein heißt es, dass "alle Art, die Brücke mit brennender Zigarre oder Tabakspfeife zu betreten, verboten ist und mit Strafe bis über 25 Gulden geahndet wird" (Zigaretten kannte man damals noch nicht).
Das Verbot wird heute kaum noch beachtet. Ältere Bürger der Stadt Säckingen können sich aber noch erinnern, dass vor gut 50 Jahren [Anm. der Red.: in den 1930er Jahren] die Gendarmerie auf die Einhaltung des Verbots achtete.
Mit freundlicher Genehmigung: (c) 1977 by LangenMüller in der F.A. Herbig Verlagsbuchhandlung GmbH, München