Rauchen in Gaststätten
Die Sieger jubeln, aber ihre Freude ist nicht ungeteilt. In Eckkneipen kann wieder geraucht werden. Wenigstens dort bleiben die Freunde des riskanten Genusses vorerst unbehelligt. Doch wie lange das Reservat an der Randzone der Gastronomie dem Ansturm der Prohibitionisten standhält, ist ungewiss. Aus dem Erfolg der Eckkneipiers könnte leicht ein Pyrrhussieg werden.
Denn die Verfassungsrichter haben nicht grundsätzlich geurteilt. Mit ihrem So-nicht-Urteil schickten sie die Rauchsverbotsgesetze zweier Bundesländer als verfassungswidrig an die Absender zurück. Diese Gesetze waren zur Milderung des Volkszorns mit Ausnahmebestimmungen gespickt worden. Und genau diese Ausnahmebestimmungen wurden den beklagten Ländern Baden-Württemberg und Berlin nun zum Verhängnis.
Also dann doch gleich Tabula rasa! Das Echo auf das Gerichtsurteil zeigt, dass die Anti-Raucher-Partei und ihre Fürsprecher sich von Karlsruhe ermutigt fühlen, zum letzten Halali zu blasen. Die Ausnahmen hatten ihnen nie behagt und sie hätten es vorgezogen, wenn der Bund, statt die Aufgabe an die Länder abzuschieben, diese selbst in die Hand genommen und durch einen Dreh an der Schraube der Gaststättenverordnung mit einem Schlag und ohne Pardon die Raucher aus der kompletten Gastronomie ausgesperrt hätte.
Fatal wäre, zöge der Gesetzgeber diese Schlussfolgerung aus dem Karlsruher Urteil. Es geht in der Sache um eine Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Bürgerfreiheit. Der Faustkeil der Verbotspolitik kann hier nur Unheil anrichten.
Doch die Methode kommt in Mode. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus-Uwe Benneter hat nicht Unrecht, wenn er mit Blick auf den Konflikt um das Rauchen vor dem Vordringen einer "Verbotskultur" warnt. Tatsächlich greift die staatliche Gängelung um sich und zwar besonders dort, wo sie getarnt als Fürsorge auftreten kann.
Dabei ist es doch gar nicht so, als wäre die Nation tief gespalten in zwei Lager, auf der einen Seite rücksichtslose Raucher, auf der anderen ihre kompromisslosen Gegner. In der großen Mehrheit akzeptieren die Raucher, dass etwas gegen die Gefahren des Passivrauchens getan werden muss, so wie längst nicht alle Nichtraucher militant sind.
Im Übrigen haben die meisten Gastronomen längst begriffen, dass die Nichtzulassung des Rauchens umsatzfördernd sein kann. Überließe man es den Gastwirten, auch in der Sache des Rauchens die Konsumenteninteressen zur Richtschnur ihrer Geschäftspolitik zu machen, würde es ausreichend Kneipen und Restaurants ohne und solche mit Aschenbechern geben. Die Gäste hätten dann die freie Auswahl.
Das wäre eine freiheitliche Lösung, sie hatte bislang aufgrund der fraktionsübergreifenden Gängelungsmentalität keine Chance. Überhaupt fällt auf, dass das, was unter der Überschrift "Nichtraucherschutz" daherkommt, sich bei näherem Hinsehen als Kreuzzug gegen das Rauchen entpuppt.
In der Eckkneipen-Diskussion wird das deutlich. Hier werden Nichtraucher-Interessen für eine Örtlichkeit zur Geltung gebracht, die Nichtraucher selten besuchen. Aktivraucher vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen, ist aber Unsinn. Nur Prohibitionisten sehen das anders. Sie haben für Differenzierung keinen Sinn, und Toleranz ist für sie kein Wert. Um Teufelsaustreibung geht es ihnen.
Die Politik darf den Kreuzzüglern die Güterabwägung zwischen Gesundheitsschutz und Freiheit nicht überlassen. Sie hat durch den Karlsruher Spruch eine Denkpause erhalten und sollte diese nutzen, um eine liberale Lösung zu erwägen.
Also dann doch gleich Tabula rasa! Das Echo auf das Gerichtsurteil zeigt, dass die Anti-Raucher-Partei und ihre Fürsprecher sich von Karlsruhe ermutigt fühlen, zum letzten Halali zu blasen. Die Ausnahmen hatten ihnen nie behagt und sie hätten es vorgezogen, wenn der Bund, statt die Aufgabe an die Länder abzuschieben, diese selbst in die Hand genommen und durch einen Dreh an der Schraube der Gaststättenverordnung mit einem Schlag und ohne Pardon die Raucher aus der kompletten Gastronomie ausgesperrt hätte.
Fatal wäre, zöge der Gesetzgeber diese Schlussfolgerung aus dem Karlsruher Urteil. Es geht in der Sache um eine Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Bürgerfreiheit. Der Faustkeil der Verbotspolitik kann hier nur Unheil anrichten.
Doch die Methode kommt in Mode. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus-Uwe Benneter hat nicht Unrecht, wenn er mit Blick auf den Konflikt um das Rauchen vor dem Vordringen einer "Verbotskultur" warnt. Tatsächlich greift die staatliche Gängelung um sich und zwar besonders dort, wo sie getarnt als Fürsorge auftreten kann.
Dabei ist es doch gar nicht so, als wäre die Nation tief gespalten in zwei Lager, auf der einen Seite rücksichtslose Raucher, auf der anderen ihre kompromisslosen Gegner. In der großen Mehrheit akzeptieren die Raucher, dass etwas gegen die Gefahren des Passivrauchens getan werden muss, so wie längst nicht alle Nichtraucher militant sind.
Im Übrigen haben die meisten Gastronomen längst begriffen, dass die Nichtzulassung des Rauchens umsatzfördernd sein kann. Überließe man es den Gastwirten, auch in der Sache des Rauchens die Konsumenteninteressen zur Richtschnur ihrer Geschäftspolitik zu machen, würde es ausreichend Kneipen und Restaurants ohne und solche mit Aschenbechern geben. Die Gäste hätten dann die freie Auswahl.
Das wäre eine freiheitliche Lösung, sie hatte bislang aufgrund der fraktionsübergreifenden Gängelungsmentalität keine Chance. Überhaupt fällt auf, dass das, was unter der Überschrift "Nichtraucherschutz" daherkommt, sich bei näherem Hinsehen als Kreuzzug gegen das Rauchen entpuppt.
In der Eckkneipen-Diskussion wird das deutlich. Hier werden Nichtraucher-Interessen für eine Örtlichkeit zur Geltung gebracht, die Nichtraucher selten besuchen. Aktivraucher vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen, ist aber Unsinn. Nur Prohibitionisten sehen das anders. Sie haben für Differenzierung keinen Sinn, und Toleranz ist für sie kein Wert. Um Teufelsaustreibung geht es ihnen.
Die Politik darf den Kreuzzüglern die Güterabwägung zwischen Gesundheitsschutz und Freiheit nicht überlassen. Sie hat durch den Karlsruher Spruch eine Denkpause erhalten und sollte diese nutzen, um eine liberale Lösung zu erwägen.