"Rasse"-Begriff im Grundgesetz

"Mal eben am Grundgesetz etwas ändern, löst Probleme noch nicht"

07:02 Minuten
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im dunklen Pulli mit geblümtem Halstuch.
Es darf nicht nur um Worte gehen, sagt die frühere Bundesjustiziministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. © imago / Manfred Siebinger
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Gespräch mit Liane von Billerbeck · 11.06.2020
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Soll man den Begriff Rasse aus Artikel 3 des Grundgesetzes streichen? Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zeigt sich dafür offen. Doch vor allem müsse die Politik mehr gegen Rassismus tun - auch in Deutschland.
Der Begriff "Rasse" muss aus dem Grundgesetz gestrichen werden – diese Forderung erneuerten die beiden Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck nach George Floyds gewaltsamen Tod. Der schwarze US-Bürger wurde von einem weißen Polizisten getötet. Seitdem wird in den USA und in zahlreichen weiteren Ländern vehement gegen Rassismus und Polizeigewalt demonstriert.
Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält das für eine "nachdenkenswerte", wenngleich nicht neue Idee. Damit, einfach nur den Begriff "Rasse" zu streichen, wäre es für die FDP-Politikerin allerdings nicht getan. Sie fordert eine breite und abwägende Diskussion: Denn dass in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes von Rasse die Rede sei, liege ja daran, dass man damit auf die fürchterlichen rassistischen Menschenrechtsverletzungen des Nationalsozialismus reagieren wollte. "Es war ein gutes Ziel, das damit verfolgt wurde", betont Leutheusser-Schnarrenberger, .

Gegen eine ersatzlose Streichung

Insofern dürfe das Wort "Rasse" auch nicht ersatzlos aus dem Grundgesetz gestrichen werden: Denn dann könnten bestimmte Diskriminierungen nicht erfasst werden, warnt die Juristin. In Expertenkreisen würden unterschiedliche Ersatzbegriffe diskutiert, ein Ansatz hierzu wäre möglicherweise der Begriff ethnische Herkunft.
Auch darf es Leutheusser-Scharrenberger zufolge nicht einfach um die Streichung eines Wortes gehen. Sondern es müsse eine deutlich stärker gegen Rassismus gerichtete Politik geben.
Dass auch in Deutschland diesbezüglich einiges im Argen liegt, zeigten etwa die Ermittlungen zu den Morden des "Nationalsozialistischen Untergrunds" an neun Menschen mit vor allem türkischen Migrationshintergrund: "Die haben ja deutlich gemacht, dass dort auch mit einer Voreinstellung zum Teil ermittelt wurde." Denn anfangs hatten die Ermittler vor allem die Angehörigen der Opfer als Täter im Verdacht. "Das war klassisches Racial Profiling, was da in den Köpfen vorhanden war."
(uko)

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist stellvertretende Vorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. Sie war von 1992 bis 1996 sowie von 2009 bis 2013 Bundesministerin der Justiz. Am 6. November 2018 wurde sie durch die nordrhein-westfälische Landesregierung zur ersten Antisemitismus-Beauftragten des Landes ernannt.

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