Prozess: Trödler versteigert "wertlose" Maske für Millionen

Wenn ein Trödler billig kauft und für Millionen verkauft, kann der Vorbesitzer den Kauf nicht rückabwickeln. Das hat ein fränzösisches Gericht entschieden. Ein Rentnerehepaar hatten eine afrikanische Maske für 150 Euro an einen Trödler verkauft, der dafür bei einer Auktion mehr als 4 Millionen Euro erzielte. Da der Mann sich in afrikanischer Kunst nicht auskannte, habe er nicht vorsätzlich gehandelt. Das Ehepaar dagegen gewusst, dass der Großvater, von dem die Maske stammte, um 1900 Gouverneur in Afrika war und hätte das Objekt schätzen lassen müssen. Gestritten wurde um eine Fang-Maske aus Gabun. In dem Prozess hatte das Land die Rückgabe gefordert, was das Gericht abwies.