Prozess gegen Elin Ersson

Wie weit darf ziviler Ungehorsam gehen?

Elin Ersson während einer Pressekonferenz zu ihrem Abschiebeprotest im Juli 2018.
Auch wenn man viel Sympathie für Elin Erssons Aktion aufbringt - wer in einem Rechtsstaat Gesetze bricht, gehört vor Gericht, sagt Ralf Fücks. © picture alliance / DPR
Ralf Fücks im Gespräch mit Axel Rahmlow · 04.02.2019
Eine Studentin steht vor Gericht, weil sie in einem Akt zivilen Ungehorsams die Abschiebung eines Afghanen verhindert hat. Darf so etwas bestraft werden? Zum zivilen Ungehorsam gehöre, dass man bereit sei, dafür einen Preis zu zahlen, meint Ralf Fücks.
Eine Protestaktion, die Fragen aufwirft: Im Juli 2018 verhindert die schwedische Studentin Elin Ersson die Abschiebung eines Afghanen, der mit einem Linienflug in seine Heimat gebracht werden sollte. Ersson weigert sich, im Flugzeug ihren Sitzplatz einzunehmen, sodass der Pilot nicht starten kann. Ihre Aktion filmt sie mit dem Smartphone und überträgt sie live auf Facebook. "Es ist nicht richtig, Menschen in die Hölle zu schicken", erklärt sie im Video. Und: "Ich habe kein Verbrechen begangen."
Jetzt muss sich Elin Ersson wegen Verstoßes gegen das Luftfahrtgesetz vor einem schwedischen Gericht verantworten.
"Sie hat Gesetze gebrochen, insofern gehört sie vor Gericht", sagt Ralf Fücks, früherer Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung und als Student in der 68er-Bewegung aktiv. "Auch wenn man viel Sympathie für diese Aktion aufbringt, für mich fällt sie in eine alte Kategorie, die heißt ziviler Ungehorsam. Also, der bewusste Verstoß gegen Regeln, um sie zu ändern."
Man komme bei diesem Fall durchaus in Untiefen, meint Fücks. Denn der junge Afghane, gegen dessen Abschiebung die Studentin eigentlich protestieren wollte, sei gar nicht im Flugzeug gewesen. "Sondern es war ein verurteilter Straftäter – wegen Misshandlung seiner Frau und seiner beiden Töchter – der nach Afghanistan abgeschoben werden sollte." Auch gegen dessen Abschiebung könne man sein, weil "nach Afghanistan abgeschoben werden natürlich bedeutet, in ein Land im Kriegszustand abgeschoben zu werden", erklärt der Direktor des Zentrums Liberale Moderne. "Aber dann muss man natürlich auch in Kauf nehmen, dass man möglicherweise vor Gericht landet. Das ist Teil einer Kultur des zivilen Ungehorsams, dass man auch bereit ist, einen persönlichen Preis zu zahlen."

Wir messen oft mit ungleichem Maß

Eine Schwierigkeit bei der Bewertung zivilen Ungehorsams ist Fücks zufolge allerdings, dass wir in der Regel nicht neutral urteilen. Wie würde man zum Beispiel reagieren, wenn Menschen eine Straße blockierten, um zu verhindern, dass Flüchtlinge in ihrer Stadt untergebracht würden?
"Das ist eine gute Frage, weil sie zeigt, wie unterschiedlich da unsere Empathie verteilt ist", sagt Fücks. "Wir neigen dazu, fünfe gerade sein zu lassen und zu sagen, man muss das mit dem Recht nicht so ernst nehmen, wenn es um eine Sache geht, die uns sympathisch ist. Und im umgekehrten Fall neigen wir eher dazu zu sagen, jetzt muss der Rechtsstaat aber Härte zeigen!"
Der ehemalige Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung, Ralf Fücks, aufgenommen am Montag (09.06.2008) in Berlin.
Der ehemalige Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung, Ralf Fücks© dpa picture alliance / Klaus-Dietmar Gabbert
Das führe letztlich darauf zurück, dass der Rechtsstaat unparteiisch sein müsse, meint Fücks. Und dass eine solche eine Aktion zivilen Ungehorsams zwar sinnvoll sei, um eine politische Debatte auszulösen oder die öffentliche Meinung zu beeinflussen: "Aber deswegen ist sie noch nicht rechtmäßig. Sie ist sozusagen legitim, aber nicht legal. Das ist ein feiner Unterschied."

Die rote Linie: Gewaltanwendung

Nicht jeder Akt zivilen Ungehorsam ist für Fücks legitim. Für ihn sei die rote Linie "die Anwendung von Gewalt", betont er - auch aus seiner eigenen Biografie heraus: "Ich war in den siebziger Jahren als junger Student Teil einer militanten linken Szene, aus der irgendwann auch die RAF hervorgegangen ist, also die Legitimation von Gewalt unter Berufung auf politische Ziele. Und das führt uns aber in Teufels Küche."
(uko)

Die gesamte Sendung "Der Tag mit Rolf Fücks" können Sie hier nachhören: Audio Player

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