Positive Bilanz bei den Anti-Terror-Gesetzen
Otto Schily hat eine positive Bilanz der vor über drei Jahren eingeführten Sicherheitsgesetze gezogen. Das kann freilich niemanden wirklich überraschen. Schließlich war es der Bundesinnenminister höchstpersönlich, der nach den Ereignissen des 11. September 2001 zwei umfangreiche Anti-Terror-Gesetzespakete maßgeblich entwickelt - und gegen Widerstände auch in den eigenen rot-grünen Reihen - durchgesetzt hatte.
Heute aber steht Schily mit seinem Urteil nicht alleine da: Die so genannten Otto-Kataloge hätten keine Einschränkung von Bürgerrechten erbracht, urteilen die Grünen. Deutschland sei mit den Gesetzesverschärfungen sicherer geworden, heißt es bei Schilys SPD.
Und auch die Opposition tut sich schwer, dem Law-and-Order-Mann im Bundeskabinett substantielle Vorhaltungen zu machen: Eher kleinkariert kommt die Kritik der Union daher, weil sich Schily in Sicherheitsfragen ohnehin nicht von rechts überholen lässt. Ebenfalls wenig überzeugend wirken die Einlassungen der FDP, die sich neuerdings wieder in der Rolle eines Lordsiegel-Bewahrers von Bürgerrechten sieht.
Dabei ist es gerade auch ein Verdienst der Opposition, dass der Gesetzgeber unter dem Eindruck der Ereignisse von New York und Washington zwei Pakete geschnürt hatte, die Augenmaß erkennen ließen - und lassen. Zwar wurden seinerzeit an mehr als zwei Duzend Punkten Gesetze geändert oder Rechtsverordnungen beschlossen. Die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden wurden erheblich erweitert. Doch geschah dies - ausweislich der Schily-Bilanz - in einer Weise, die die Rechte des einzelnen nicht übermäßig beschnitt oder gar den Rechtsstaat insgesamt beschädigte.
Ferner haben die Sicherheitsbehören von ihren neuen Möglichkeiten sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht: Es wurde offenkundig effizient gearbeitet, ohne dass zugleich der von manchen befürchtete Weg in den Überwachungsstaat angetreten wurde.
Ebenfalls klug beraten war das Parlament bei seiner damaligen Entscheidung, die Anti-Terror-Gesetze zeitlich zu befristen, um sie - wie derzeit - einer kritischen Revision unterziehen und gegebenenfalls wieder abschaffen zu können. Da die terroristische Bedrohung nicht aus der Welt ist, werden die Gesetze ihre Gültigkeit behalten, was nur vernünftig ist. Dass Schily seinen Otto-Katalogen nun lieber dauerhaft Geltung verschaffen will, dies aber in der Koalition nicht durchsetzen kann, geht in Ordnung. Gesetze auf Zeit sind nicht nur auf diesem heiklen Feld die beste aller Lösungen - dies sollte der Innenminister akzeptieren. Und er scheint es zu akzeptieren.
Allerdings wünscht Schily sich bereits einen Teil drei seines Otto-Katalogs, und da vor allem erweiterte Kompetenzen des Bundeskriminalamts bei der Verbrechensprävention sowie einen leichteren Zugriff des Verfassungsschutzes auf Kontostammdaten von Terrorverdächtigen. Widerspruch von mehreren Seiten ist bereits laut geworden. Die Erfahrungen mit dem nüchternen Umgang bei den bisher beschlossenen Anti-Terror-Maßnahmen haben indes gezeigt, dass der Gesetzgeber auch hier die Balance sollte halten können: Die Balance zwischen Schilys weit reichender Auslegung von Sicherheitserfordernissen auf der einen und den sensiblen Bedürfnissen eines Rechtsstaats auf der anderen Seite.
Und auch die Opposition tut sich schwer, dem Law-and-Order-Mann im Bundeskabinett substantielle Vorhaltungen zu machen: Eher kleinkariert kommt die Kritik der Union daher, weil sich Schily in Sicherheitsfragen ohnehin nicht von rechts überholen lässt. Ebenfalls wenig überzeugend wirken die Einlassungen der FDP, die sich neuerdings wieder in der Rolle eines Lordsiegel-Bewahrers von Bürgerrechten sieht.
Dabei ist es gerade auch ein Verdienst der Opposition, dass der Gesetzgeber unter dem Eindruck der Ereignisse von New York und Washington zwei Pakete geschnürt hatte, die Augenmaß erkennen ließen - und lassen. Zwar wurden seinerzeit an mehr als zwei Duzend Punkten Gesetze geändert oder Rechtsverordnungen beschlossen. Die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden wurden erheblich erweitert. Doch geschah dies - ausweislich der Schily-Bilanz - in einer Weise, die die Rechte des einzelnen nicht übermäßig beschnitt oder gar den Rechtsstaat insgesamt beschädigte.
Ferner haben die Sicherheitsbehören von ihren neuen Möglichkeiten sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht: Es wurde offenkundig effizient gearbeitet, ohne dass zugleich der von manchen befürchtete Weg in den Überwachungsstaat angetreten wurde.
Ebenfalls klug beraten war das Parlament bei seiner damaligen Entscheidung, die Anti-Terror-Gesetze zeitlich zu befristen, um sie - wie derzeit - einer kritischen Revision unterziehen und gegebenenfalls wieder abschaffen zu können. Da die terroristische Bedrohung nicht aus der Welt ist, werden die Gesetze ihre Gültigkeit behalten, was nur vernünftig ist. Dass Schily seinen Otto-Katalogen nun lieber dauerhaft Geltung verschaffen will, dies aber in der Koalition nicht durchsetzen kann, geht in Ordnung. Gesetze auf Zeit sind nicht nur auf diesem heiklen Feld die beste aller Lösungen - dies sollte der Innenminister akzeptieren. Und er scheint es zu akzeptieren.
Allerdings wünscht Schily sich bereits einen Teil drei seines Otto-Katalogs, und da vor allem erweiterte Kompetenzen des Bundeskriminalamts bei der Verbrechensprävention sowie einen leichteren Zugriff des Verfassungsschutzes auf Kontostammdaten von Terrorverdächtigen. Widerspruch von mehreren Seiten ist bereits laut geworden. Die Erfahrungen mit dem nüchternen Umgang bei den bisher beschlossenen Anti-Terror-Maßnahmen haben indes gezeigt, dass der Gesetzgeber auch hier die Balance sollte halten können: Die Balance zwischen Schilys weit reichender Auslegung von Sicherheitserfordernissen auf der einen und den sensiblen Bedürfnissen eines Rechtsstaats auf der anderen Seite.