Polizeigewalt

Korpsgeist und Mauern des Schweigens

03:59 Minuten
Vogelperspektive auf eine Gruppe von Polizisten mit Schilden die sich zu einer Gruppe formiert haben.
Die Staatsanwaltschaft sieht Straftaten von Polizisten häufig einfach nicht als Straftaten an, meint Timo Rieg. © Imago / Tim Wagner
Ein Kommentar von Timo Rieg · 27.03.2019
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Tausende Bürger erfahren brutale Polizeigewalt: Obwohl viele Fälle gut dokumentiert sind, kommt kaum einer vor Gericht. Der Publizist Timo Rieg sieht dahinter eine ungute Methode - und fordert unabhängige Ermittlungen.
Januar Berlin 2018. Ein Polizist rammt auf einer Blaulichtfahrt ein anderes Auto, dessen 21-jährige Fahrerin stirbt. Erst ein Jahr später kommt heraus: der Polizist am Steuer war betrunken. Wieso wurde dies nicht direkt am Unfallort festgestellt?
Wenn Polizisten gegen Polizisten ermitteln, hat es die Wahrheit schwer. Die Polizei ist bekannt für ihren Korpsgeist, selbst Wissenschaftler sprechen von einer "Mauer des Schweigens", wenn Unrecht bei der Staatsgewalt aufgeklärt werden soll. Die Aussagen von Polizisten und zivilen Zeugen widersprechen sich oft diametral. Oder es verschwinden Beweismittel und Akten, wie gerade im Missbrauchsfall von Lügde. Viel häufiger aber ist das Problem, dass die Staatsanwaltschaft Straftaten von Polizisten einfach nicht als Straftaten sieht.

Polizeigewalt wird so gut wie nie geahndet

Auf jeder Demonstration, bei jedem Bundesligaspiel beobachte ich Szenen brutaler Gewalt, die von Polizisten ausgeht. Auf Youtube kann das jeder nachschauen. Wer nicht Polizeigewerkschaftler oder Innenminister ist, wird von vielen Bildern empört sein. Vor allem, weil Polizeigewalt so gut wie nie geahndet wird.
Ein Polizist schlägt mit einem Schlagstock auf Demonstranten beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg ein, andere Polizisten halten die Protestierenden fest
G20-Gipfel in Hamburg – die Polizei bei gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Demonstranten.© picture alliance/ZUMA Wire/Jannis Grosse
Jährlich gibt es etwa 2000 Strafanzeigen gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt. Rund 95 Prozent davon werden von den Staatsanwaltschaften als unbegründet oder geringfügig abgelehnt, weniger als 3 Prozent kommen vor Gericht. Und das, wo doch das Strafinteresse gerade bei Vergehen und Verbrechen von Polizisten besonders groß sein muss, schließlich gibt es genau dafür eigene Strafvorschriften: auf "Körperverletzung im Amt" stehen mindestens drei Monate Gefängnis, maximal fünf Jahre.

Viele Opfer verzichten auf Anzeige

So dürften es jährlich tausende Bürger sein, die Polizeigewalt erfahren, welche nie vor einem Gericht verhandelt wird. Viele Opfer verzichten auf eine Anzeige, unter anderem aus Angst vor weiteren Repressionen. Denn spätestens, wenn ein Polizist angezeigt wird, macht er sich selbst zum Opfer und erstattet Gegenanzeige. Franz Kafka lässt grüßen: da drücken drei, vier, fünf Polizisten einen Menschen zu Boden, knien auf ihm, dass er zu ersticken droht - aber sein Zappeln wird als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewertet, Strafmaß bis zu drei Jahren Gefängnis.
Und es gibt keineswegs nur die Gewalt mit Knüppel und Wasserwerfer. Um nur ein Stichwort zu nennen: Leibesvisitation mit vollständiger Entkleidung und Prüfung der Körperöffnungen. Das passiert täglich hundertfach, in aller Öffentlichkeit beim Drogen-Check oder bei Festnahmen. Während der G20-Proteste in Hamburg 2017 wurden 66 Prozent der Personen in der Gefangenensammelstelle nackt durchsucht, oft mehrfach, zum Beispiel vor und nach einem Gespräch mit ihrem Anwalt.
Selbst ein Polizeiermittler sagte später, dies sei "nur schwer zu erklären und im Einzelfall überhaupt nicht zu rechtfertigen". Viele weitere Maßnahmen sprachen für reine Schikane. Doch auch in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft bis heute nicht eine einzige Tat von Polizisten vor Gericht gebracht.
In München wurden alle Schüler einer 8. Klasse durchsucht, teilweise bis in den Intimbereich, weil angeblich einer Mitschülerin fünf Euro gestohlen wurden. Rechtswidrig? Aber nein, für die Staatsanwaltschaft alles okay.

Auch UN-Menschenrechtsrat fordert unabhängige Ermittlungen

Polizeigewalt wird in Deutschland bisher nur sehr selten bestraft. Weil es keine Institution gibt, die das wirklich will. Deshalb brauchen wir endlich unabhängige Ermittlungen, losgelöst aus dem System, das kontrolliert werden soll. Das fordert sogar der UN-Menschenrechtsrat.
Und es braucht unmittelbare Entschädigung für jede unnötige oder falsche Anwendung von Staatsgewalt. Geld bar auf die Hand für jede Polizeiaktion, die einen unschuldigen Bürger wie einen Verbrecher behandelt hat.
Doch bisher verhöhnt die Politik Opfer von Staatsgewalt: Ganze 25 Euro Entschädigung gibt es für jeden Tag, den jemand zu Unrecht im Gefängnis saß.

Timo Rieg ist Buchautor und Journalist. Seine zuletzt erschienen Bücher sind "Demokratie für Deutschland" und der Tucholsky-Remake "Deutschland, Deutschland über alles".

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