Piraten und deutsches Recht
Es war richtig, die sieben Piraten, die den Marinetanker "Spessart" beschossen, in Kenia abzusetzen. Zwar galt der Angriff deutschem Rechtsgut. Schaden aber richtete er nicht an. Eine Verbringung der Täter nach Deutschland wäre in diesem Fall nicht angemessen.
Der Aufwand, der hätte betrieben werden müssen, um die Somalis in Kiel, dem Heimathafen der "Spessart", vor Gericht zu bringen, hätte dem Nutzen widersprochen. Abgesehen von den Kosten und Umständen, die ein Lufttransport nach Deutschland samt Bewachung erforderte: die Seeräuber hätten wahrscheinlich eher kurzfristige Haftstrafen erhalten.
Und dann ? Dann zahlt der Steuerzahler den Rückflug nach Afrika, und die Heimgekehrten gehen wieder ihrem verbrecherischen Handwerk nach. Oder sie beantragen Asyl und bleiben. Auch damit könnten die Politiker im kommenden Wahlkampf nicht punkten. Schon gar nicht, wenn die Vorzüge des deutschen Rechtsstaates in Puntland bekannt werden.
So leicht wie im jüngsten Fall wird es nicht bleiben. Andere Piraten haben ein deutsches Schiff entführt; unter der Besatzung sind auch fünf Deutsche. Sollte ihnen etwas zustoßen, liegt der Fall anders. Werden die Täter gefasst, wäre ein Transport und ein anschließender Prozess hierzulande nicht zu vermeiden. Kosten oder mögliche Asylverfahren dürfen dann kein Hinderungsgrund sein.
Die Frage, "wohin mit den Piraten", droht zum Wahlkampthema zu werden. Die Bundesregierung sollte das vermeiden. Möglich wäre dies durch klare Kriterien. In welchen Fällen werden die Festgenommen nach Kenia gebracht, in welchen Fällen müssen sie nach Deutschland?
Richtlinien dafür fehlen bislang. Statt dessen müht sich in jedem Einzelfall eine Arbeitsgruppe. Darin streiten die Ressorts Verteidigung, Äußeres, Inneres und Justiz um den rechten Weg. Der dann in unterschiedliche Richtungen führen kann. So geschehen im Fall der "Spessart". Die Minister Jung und Steinmeier wünschten eine Verhandlung in Kiel, Schäuble war dagegen - und setzte sich letztlich durch.
Das kostet Zeit. Dadurch wird zunächst die Aufgabe der Marine vor Ort gefährdet. Die EU-Mission "Atalanta" soll vor allem Ernährungsschiffe sichern, die notleidende Regionen Ostafrikas ansteuern. Als Transporter für gefangene Piraten sind die "Atalanta"-Fregatten nicht gedacht.
Das interministerielle Hin und Her gefährdet auch die Arbeit der deutschen Staatsanwälte. Liegt eine Straftat und eine Anzeige vor, sind sie verpflichtet zu ermitteln. Wie weit die Ermittlungen im Fall der Piraten gehen, wird indes von der Politik bestimmt. Klare Vorgaben wären auch hier hilfreich.
Eine halbwegs befriedigende Lösung kann nur durch einen internationalen Seegerichtshof entstehen. Nach anfänglichem Zögern unterstützt auch Außenminister Steinmeier diese Forderungen. Doch noch verhallt dieser -nicht nur von den Deutschen vorgetragene - Wunsch auf den Fluren der Vereinten Nationen. Da nehmen Russen, Inder, und wohl auch die Amerikaner, das Recht lieber in die eigenen Hände. Seeräuberschiffe, die ihnen quer kommen, werden versenkt. Inklusive Besatzung.
Und dann ? Dann zahlt der Steuerzahler den Rückflug nach Afrika, und die Heimgekehrten gehen wieder ihrem verbrecherischen Handwerk nach. Oder sie beantragen Asyl und bleiben. Auch damit könnten die Politiker im kommenden Wahlkampf nicht punkten. Schon gar nicht, wenn die Vorzüge des deutschen Rechtsstaates in Puntland bekannt werden.
So leicht wie im jüngsten Fall wird es nicht bleiben. Andere Piraten haben ein deutsches Schiff entführt; unter der Besatzung sind auch fünf Deutsche. Sollte ihnen etwas zustoßen, liegt der Fall anders. Werden die Täter gefasst, wäre ein Transport und ein anschließender Prozess hierzulande nicht zu vermeiden. Kosten oder mögliche Asylverfahren dürfen dann kein Hinderungsgrund sein.
Die Frage, "wohin mit den Piraten", droht zum Wahlkampthema zu werden. Die Bundesregierung sollte das vermeiden. Möglich wäre dies durch klare Kriterien. In welchen Fällen werden die Festgenommen nach Kenia gebracht, in welchen Fällen müssen sie nach Deutschland?
Richtlinien dafür fehlen bislang. Statt dessen müht sich in jedem Einzelfall eine Arbeitsgruppe. Darin streiten die Ressorts Verteidigung, Äußeres, Inneres und Justiz um den rechten Weg. Der dann in unterschiedliche Richtungen führen kann. So geschehen im Fall der "Spessart". Die Minister Jung und Steinmeier wünschten eine Verhandlung in Kiel, Schäuble war dagegen - und setzte sich letztlich durch.
Das kostet Zeit. Dadurch wird zunächst die Aufgabe der Marine vor Ort gefährdet. Die EU-Mission "Atalanta" soll vor allem Ernährungsschiffe sichern, die notleidende Regionen Ostafrikas ansteuern. Als Transporter für gefangene Piraten sind die "Atalanta"-Fregatten nicht gedacht.
Das interministerielle Hin und Her gefährdet auch die Arbeit der deutschen Staatsanwälte. Liegt eine Straftat und eine Anzeige vor, sind sie verpflichtet zu ermitteln. Wie weit die Ermittlungen im Fall der Piraten gehen, wird indes von der Politik bestimmt. Klare Vorgaben wären auch hier hilfreich.
Eine halbwegs befriedigende Lösung kann nur durch einen internationalen Seegerichtshof entstehen. Nach anfänglichem Zögern unterstützt auch Außenminister Steinmeier diese Forderungen. Doch noch verhallt dieser -nicht nur von den Deutschen vorgetragene - Wunsch auf den Fluren der Vereinten Nationen. Da nehmen Russen, Inder, und wohl auch die Amerikaner, das Recht lieber in die eigenen Hände. Seeräuberschiffe, die ihnen quer kommen, werden versenkt. Inklusive Besatzung.