Philosophischer Wochenkommentar

Galgen sind keine Kunst!

"Pegida" in Dresden: Symbolischer Galgen für Merkel und Gabriel.
"Pegida" in Dresden: Symbolischer Galgen für Merkel und Gabriel. © Deutschlandradio / Nadine Lindner
Von Georg Bertram · 10.12.2017
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat Miniaturkopien eines Galgens, der vor zwei Jahren bei einer Pegida-Demonstration geschwungen wurde, als "Kunst" eingestuft. Damit hat sie deren Verkauf für legitim erklärt. Der Philosoph Georg Bertram hält das für eine Fehleinschätzung.
Die Freiheit der Kunst hat eine elementare Bedeutung für das, was Kunst ist. Kunst kann in einer Gesellschaft nur wirksam werden, wenn sie in der Lage ist, lieb gewonnene Praktiken und Sichtweisen kritisch zu hinterfragen. Dafür muss sie frei sein. Dennoch ist die Freiheit der Kunst nicht einfach ein Freibrief, um unter ihrem Deckmantel zu machen, was man will. Aus diesem Grund gilt es, die Freiheit der Kunst immer wieder kritisch zu diskutieren – dies nicht mit dem Ziel, sie grundsätzlich in Frage zu stellen, sondern um zu überlegen, was sie erlaubt und was nicht.
Der Fall der Galgen, die nun von der Staatsanwaltschaft Chemnitz als Kunst deklariert worden sind, fordert eine solche kritische Diskussion. Die Galgen beziehen sich unzweideutig auf entsprechende Gegenstände, die im Oktober 2015 auf einer Pegida-Demonstration gezeigt wurden und die auf eine mindestens sehr unappetitliche Weise gegen die Kanzlerin und den damaligen Wirtschaftsminister gerichtet waren. Nun sind wir mit Miniaturen dieser Galgen konfrontiert und diese haben, so die Beurteilung der Staatsanwaltschaft, den Status von Kunst. Ist diese Einordnung plausibel?

Eindeutig mit politischer Botschaft verbunden

Aus philosophischer Sicht ist diese Frage klar zu verneinen. Erstens sind die Miniatur-Galgen eindeutig mit der politischen Botschaft verbunden, die die jeweiligen Originale transportieren sollten. Diese Botschaft wird nicht in irgendeiner interessanten Weise gebrochen. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, die Galgen seien vieldeutig interpretierbar. Sie könnten ja auch so verstanden werden, dass sie nicht zu realer physischer Gewalt, sondern bloß zu einer symbolischen Tötung von Merkel und Gabriel auffordern. Diese Argumentation aber geht an der Sache vorbei. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass mittels der Galgen bestimmte Personen angegriffen werden sollen und dass es sich um eine politische Stellungnahme gegen die Politik von Merkel und Gabriel handelt.
Eine solche Stellungnahme fällt aber gerade nicht unter die künstlerische Freiheit. Die künstlerische Freiheit hat tatsächlich, wie auch der Staatsanwaltschaft klar zu sein scheint, mit Vieldeutigkeit zu tun – mit einer Herstellung von Unsicherheit, wie etwas zu verstehen ist. Der Schutz der künstlerischen Freiheit ist dazu da, Räume einer solchen Unsicherheit im Rahmen der Gesellschaft zu garantieren.

Ein Kunstwerk braucht eigenen Witz

Der zweite Grund, warum es sich hier nicht um Kunstwerke handelt, ist noch grundlegender: Die kopierten Galgen haben nichts Eigenständiges, was die Auseinandersetzung mit ihnen lohnend machen würde. Kunstwerke aber sind Gegenstände, die immer einen eigenen Witz haben. Wenn ich denke, dass ein Lied von Madonna Kunst ist, dann kann das zum Beispiel darin begründet sein, dass das Lied die Stimmung eines von Konsum bestimmten Lebens in einer ganz eigenen Weise fasst. Die Galgen aber weisen keine solche Eigenart auf.
Warum? Das lässt sich auf eine einfache Art und Weise feststellen. Wenn man erkennen will, um was es sich bei ihnen handelt, reicht es, kurz hinzuschauen. Der politische Angriff gegen bestimmte Personen ist schnell verstanden. Bei einem Kunstwerk ist das anders. Bei ihm lohnt es sich, immer noch einmal aufs Neue hinzuschauen oder hinzuhören. Ein Kunstwerk gibt uns immer wieder neue Anstöße. Um solche Anstöße zu schützen, ist die künstlerische Freiheit wichtig. Wenn sie aber herangezogen wird, um Gegenstände ohne eigenen Witz zu schützen, wird sie missbraucht.
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