Pechstein-Klage angenommen

Gerät die Gerichtsbarkeit der Sportwelt ins Wanken?

Claudia Pechstein in einem Sitzungssaal des Oberlandesgerichts. Sie lächelt.
Claudia Pechstein hat die Dopingvorwürfe stets zurückgewiesen. Ihre ungewöhnlichen Blutwerte führte sie auf eine ererbte Anomalie zurück. © Marc Müller, dpa
Sportredakteur Thomas Wheeler im Gespräch mit Katja Schlesinger und Frank Meyer · 15.01.2015
Claudia Pechstein jubelt: Das Oberlandesgericht München hat ihre Klage gegen den Weltverband ISU angenommen. Die Eisläuferin fordert 4,4 Millionen Euro Schadenersatz. Unser Sportexperte Thomas Wheeler über die Folgen des Urteils.
Seit sechs Jahren geht Claudia Pechstein juristisch gegen den Welteislaufverband ISU vor. Ihren heutigen Erfolg vor Gericht kommentierte sie so: "Dieser Sieg ist mehr wert als alle meine Medaillen".
Unser Sportredakteur Thomas Wheeler hält es nun für denkbar, dass Sportler künftig gleich ein ziviles Gericht anrufen können. Bisher müssen sie zuerst vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS ziehen. Damit könnte die eigene Gerichtsbarkeit der Sportwelt "ins Wanken kommen", so Wheeler. Allerdings müsse erst noch der Bundesgerichtshof urteilen.
Es geht um Sein oder Nichtsein bei der ISU
Claudia Pechstein hat die ISU auf Schadenersatz verklagt - wegen der Dopingsperre, die der Verband gegen sie 2009 verhängte. Zu Unrecht, wie Pechstein sagt. Sollte es nun zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen, wird es aus Sicht von Thomas Wheeler für die ISU prekär:
"Es geht auf jeden Fall um Sein oder Nichtsein beim Internationalen Eislauf-Weltverband, denn es geht um eine Forderung von 4,4 Millionen Euro. Wenn die gezahlt werden müssten von der ISU, dann wäre die ISU pleite."
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