Patientenwille am Lebensende

Wie sollte man vorsorgen?

Eine Frau mit einem Kugelschreiber in der Hand betrachtet am 14.09.2017 in Dresden (Sachsen) einen Vordruck einer "Patientenverfügung".
Nicht einmal die Hälfte der Bundesbürger hat eine Patientenverfügung. © picture alliance / dpa / Arno Burgi
Moderation: Klaus Pokatzky · 04.11.2017
Krankheit, hohes Alter und Sterben: Ethisch und rechtlich stellt der Wille des Patienten eine Herausforderung dar. Der Palliativmediziner Matthias Thöns und der Anwalt für Medizinrecht Wolfgang Putz kennen sich aus mit Vollmachten und Verfügungen.
Was soll mit mir als Patient an meinem Lebensende geschehen – und was soll nicht mit mir passieren? Welche lebensverlängernden Maßnahmen sollen ergriffen werden, welche unterbleiben? Diese Fragen beschäftigen viele Menschen: Sie wollen nicht nach einem Unfall jahrelang im Koma liegen oder durch Apparate künstlich am Leben gehalten werden. Doch noch nicht einmal die Hälfte der Bundesbürger hat eine Patientenverfügung verfasst – oder eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht betraut, um dies zu regeln. Und selbst, wenn eine Patientenverfügung vorliegt, gibt es oft Diskussionen, ob sie auch wirksam ist.

Beratung für Patienten, Hospizvereine und Krankenhäuser

"Das höchste Gut ist die Selbstbestimmung! Sie entscheiden, was für Sie würdig ist!",
sagt Wolfgang Putz, einer der renommiertesten Anwälte für Medizinrecht in Deutschland. Der Jurist beschäftigt sich seit langem mit Fragen der Selbstbestimmung am Ende des Lebens: er berät seine Mandanten beim Verfassen von Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten, hat darüber auch Bücher geschrieben. Darüber hinaus lehrt er Medizinrecht und Medizinethik an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, er berät Hospizvereine und Krankenhäuser.
Seine Erfahrung: Es wird in den Familien zu wenig über das Thema gesprochen. Eine Patientenverfügung sei wichtig, jeder über 18 Jahre sollte sie für den Fall der Fälle verfassen. Noch wichtiger sei aber: "Wenn Sie nur irgendwie ahnen, was auf Sie zukommt: mit dem Arzt, der Familie – und allen reden, reden, reden. Das kann keine Patientenverfügung regeln. Eine Patientenverfügung ist für die unvorhergesehenen Fälle, wo ich nicht mehr mit dem Arzt sprechen kann, zum Beispiel nach einem schweren Verkehrsunfall."

Konkrete Formulierungen sind wichtig

"Eine Patientenverfügung muss sehr konkret formuliert sein", sagt der Palliativmediziner Matthias Thöns. "Und das fast noch viel Wichtigere ist, dass ich einen Vorsorgebevollmächtigten benenne, der die Patientenverfügung umsetzt. Dieser muss stark genug sein, um einem Chefarzt zu widersprechen; und er muss so unabhängig sein, den Willen des Patienten durchsetzen zu wollen und nicht den eigenen."
Der Arzt spricht aus Erfahrung: Er kennt zahlreiche Fälle, in denen Patienten am Lebensende mit den Mitteln der Apparatemedizin behandelt wurden, obwohl kein Therapieerfolg mehr zu erwarten ist. Und er hat darüber ein viel beachtetes Buch geschrieben: "Patient ohne Verfügung. Das Geschäft mit dem Lebensende".
Seine Überzeugung: "Keine Medizin wird so gut vergütet, wie die Medizin am Lebensende." Viele Krankenhäuser und Ärzte nutzten die Gelegenheit, damit Geld zu verdienen. "Das System fragt nicht, ob es dem Patienten dadurch besser geht – oder ob man ihm damit schadet. Und Sterbenskranke haben das Problem, dass sie sich nicht wehren können."

Patientenwille am Lebensende - Wie sollte man vorsorgen?
Darüber diskutiert Klaus Pokatzky am 4.11.2017 von 9 Uhr 05 bis 11 Uhr mit Wolfgang Putz und Matthias Thöns. Hörerinnen und Hörer können sich beteiligen unter der Telefonnummer 0800 2254 2254, per E-Mail unter gespraech@deutschlandfunkkultur.de" target="_blank" href="https://or.dradio.de/papaya/module_edmodule_articlemanager.php?dram%3astation_id=3&dram%3abroadcast_id=254&dram%3aarticle_id=399283&dram%3amode=articles&dram%3aitem_filter=news&dram%3afilter_broadcast_title=&dram%3afilter_broadcast=0&dram%3afilter_title=&dram%3afilter_author=&dram%3afilter_date=&dram%3afilter_state=&dram%3afilter_search_string=&dram%3afilter_review_item_title=&dram%3afilter_review_author_name=&dram%3afilter_review_reviewer_name=&dram%3afilter_programtip_date=&dram%3afilter_programtip_broadcast=&dram%3afilter_programtip_text=&dram%3afilter_dictionary_name=&dram%3afilter_dictionary_preceding_char=&dram%3afilter_dictionary_audio_id=&dram%3afilter_dictionary_keymatch_id=&dram%3afilter_audio_assigned=&dram%3afilter_audio_station=&dram%3afilter_audio_broadcast=&dram%3afilter_audio_title=&dram%3afilter_audio_author=&dram%3afilter_audio_date=&dram%3afilter_audio_dira_id=&dram%3afilter_audio_pool=&dram%3afilter_audio_ressort=&dram%3afilter_audio_delivery_mode=&dram%3afilter_news_category=&dram%3afilter_news_portal_search=&dram%3afilter_news_start_date=&dram%3apaging_offset_audio_list=0&dram%3apaging_limit_audio_list=25&dram%3apaging_offset_article_list=0&dram%3apaging_limit_article_list=10&dram%3apaging_offset_broadcast_list=0&dram%3apaging_limit_broadcast_list=0&dram%3apaging_offset_dictionary_list=0&dram%3apaging_limit_dictionary_list=10&dram%3apaging_offset_news_list=0&dram%3apaging_limit_news_list=25&dram%3apaging_offset_programtip_articles=0&dram%3apaging_limit_programtip_articles=10&dram%3apaging_offset_programtip_suggestion_list=0&dram%3apaging_limit_programtip_suggestion_list=15&dram%3apaging_offset_review_list=0&dram%3apaging_limit_review_list=10&dram%3acmd=edit_article#">gespraech@deutschlandfunkkultur.de - sowie auf Facebook und Twitter.

Literaturhinweis
Matthias Thöns: "Patient ohne Verfügung. Das Geschäft mit dem Lebensende", Piper Verlag, 2016

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