Offenlegung von Managergehältern

Von Jörg Münchenberg |
Sage keiner, er hätte es nicht gewusst. Schon vor geraumer Zeit hat Justizministerin Brigitte Zypries die Aktiengesellschaften davor gewarnt, die Bestimmungen des freiwilligen Kodex für eine gute Unternehmensführung zu umgehen. Doch viele Vorstände haben auf die Drohung schlicht mit Ignoranz reagiert: bis heute sind es lediglich 20 der insgesamt 30 gelisteten Konzerne innerhalb des wichtigsten deutschen Börsenbarometers Dax, die die Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder entsprechend offen legen. Zu wenig, um der Forderung nach mehr Transparenz Genüge zu leisten - insofern musste die Justizministerin handeln.
Doch es geht hier nicht nur um die Glaubwürdigkeit und Standhaftigkeit einer Ministerin: auch inhaltlich ist eine solche Regelung überfällig. Börsennotierte Unternehmen investieren und wirtschaften mit dem Kapital ihrer Anleger. Die Manager dieser Konzerne sind aber lediglich Angestellte, die wiederum auch aus den Geldzuflüssen der Aktionäre entlohnt werden.

Insofern haben diese aber ein Informationsrecht darauf, wie hoch diese Vergütung ausfällt. Denn nur so kann jeder für sich entscheiden, ob er die Bezahlung für angemessen hält oder nicht. Transparenz und Kontrolle lauten hier die Schlüsselwörter, die Zypries jetzt in Gesetzesform gegossen hat. Demnach muss eben nicht nur pauschal die Gehaltssumme ausgelistet werden, sondern auch Aktienoptionen und mögliche Pensions- wie Abfindungsansprüche.

Denn viele Spitzenangestellte werden besonders bei einem vorzeitigen Abgang noch einmal richtig teuer - obwohl sie dies für ihre Arbeit im wörtlichen Sinne nicht verdient haben. Aber auch hier gilt: der Aktionär muss vorher wissen, welche Manager man sich zu welchen Konditionen leisten will. Die nachträgliche Aufregung über den Goldenen Handschlag wie jüngst beim Abschied von Börsenchef Werner Seifert könnte dann auch endlich der Vergangenheit angehören.

Zumal die Justizministerin zu Recht auf die Praxis in anderen Ländern verweist: ausgerechnet das Mutterland aller Heuschrecken, die USA nämlich, gehen mit der Pflicht zur Offenlegung von Gehältern wesentlich unbefangener um als die Deutschen. Aber selbst die Kommission für gute Unternehmenspraxis, an der Spitze der Chef des Aufsichtsrats von ThyssenKrupp, Gerhard Cromme - wahrlich kein Anhänger des Sozialismus - hat sich für eine gesetzliche Lösung ausgesprochen, nachdem die Unternehmen die Chance zur freiwilligen Offenlegung verstreichen ließen. Auch dies sollten die Kritiker bedenken.

Freilich, angesichts des scharfen Gegenwindes aus Teilen der Wirtschaft ist selbst die Justiministerin eingeknickt. Anstatt die Forderung nach mehr Transparenz ohne Ausnahmen durchzusetzen, soll ein Hintertürchen offen gehalten werden. Demnach haben es die Aktionäre im Falle einer Dreiviertel-Mehrheit selbst in der Hand, ob der Vorstand seine Bezüge veröffentlichen muss oder nicht. Eine Freikarte gerade für Großanleger - gemessen daran ist der heutige Kabinettsbeschluss dann doch nicht mehr als ein zaghafter Schritt in die richtige Richtung.