Ökonom Michelsen über die verschärfte Mietpreisbremse

"Sie kann nicht das eigentliche Problem lösen, dass Wohnungen fehlen"

Ein saniertes Gründerzeitviertel in Leipzig
Welche Auswirkungen hat das Mieterschutzgesetz? © dpa / picture-alliance / Jan Woitas
Claus Michelsen im Gespräch mit Nicole Dittmer · 05.09.2018
Die Bundesregierung hat das Mieterschutzgesetz beschlossen und die Mietpreisbremse verschärft. Die bisherige Regelung habe zu wenig Einfluss auf die Mietentwicklung gehabt, sagt Claus Michelsen vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.
Nach dem Mieterschutzgesetz dürfen Vermieter in Regionen mit Wohnungsmangel nur noch acht statt wie bisher elf Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen. Außerdem ist eine Kappungsgrenze von drei Euro Mieterhöhung pro Quadratmeter geplant. Bei Neuvermietungen muss der Besitzer unaufgefordert unter anderem mitteilen, wie hoch die Vormiete war.
"Die Mietpreisbremse und auch das jetzt darauf folgende Mieterschtuzgesetz haben ja das Ziel, kurzfristig für Entlastung zu sorgen", sagt Ökonom Michelsen. Das könne man durchaus begründen, denn der Wohnungsmarkt reagiere sehr träge auf Nachfragesteigerungen und müsse erst in Gang kommen, wenn es darum gehe, neue Wohnungen zu errichten. "In der Zwischenzeit kommt es dann zu sozialen Problemen, wenn nämlich die Mieten zu sehr steigen."

Mietpreisbremse könne höchstens Preisspitzen begradigen

Allerdings zeigten Studien, dass die Mietpreisbremse in den vergangenen Jahren wenig Einfluss auf die Mietentwicklung hatte. "Hier setzt dann der Beschluss an, der heute im Kabinett verabschiedet wurde."
Michelsen sieht vor allem in fehlendem Wohnraum das eigentliche Problem. "Man kann nicht von heute auf morgen einfach 500.000 Wohnungen in die Gegend stellen." Die Mietpreisbremse könne höchstens die Preisspitzen, also die Exzesse, auf dem Immobilienmarkt begradigen. "Sie kann nicht das eigentliche Problem lösen, dass die Wohnungen tatsächlich fehlen."
(mhn)
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