Oberverwaltungsgericht stoppt Warnhinweise in Stadtbücherei Münster

    Eine Frau im Rollstuhl hält einen Stapel mit Büchern auf dem Schoß. (Quelle: imago)
    Eine Frau im Rollstuhl in der Bibliothek © IMAGO / ingimage / via imago-images.de
    Die Stadtbücherei Münster muss sogenannte Einordnungshinweise aus zwei Büchern entfernen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster festgestellt und damit einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster revidiert. Die Bibliothek hatte Hinweise, es handele sich um ein "Werk mit umstrittenen Inhalt" auf zwei Büchern eines Autors angebracht, der darin die bemannte Mondlandung und den Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki bestreitet. Der Einordnungshinweis verletze den Autor in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, entschied das Oberverwaltungsgericht. Bibliotheken dürften Bücher anschaffen oder eine Anschaffung ablehnen, betonte das Gericht weiter. Sie dürften aber keine negativen Wertungen am Bestand anbringen. In dem Buch enthaltene Meinungen würden dadurch abgewertet. Der Hinweis könne zudem potenzielle Leser abschrecken.