Oberstes Gericht Südkoreas beendet Rechtsstreit um Kinderlied "Baby Shark"

Der virale Kinderhit „Baby Shark“ ist kein Plagiat. Das hat der Oberste Gerichtshof Südkoreas entschieden und beendet damit den Rechtsstreit zwischen einem amerikanischen Komponisten und dem südkoreanische Bildungs-Startup SmartStudy. 2019 hatte der New Yorker Komponist Johnny Only Klage gegen SmartStudy eingereicht. Er warf der Firma vor, Elemente seines Werks kopiert zu haben, insbesondere die Basslinie und den Rhythmus. SmartStudy entgegnete, dass es sich bei seiner Version um eine Adaption eines traditionellen nordamerikanischen Kinderliedes handele, das nicht urheberrechtlich geschützt sei. Mit seinem eingängigen Text "Baby Shark doo doo doo" ist das Video "Baby Shark Dance" mit über 16 Milliarden Aufrufen den Angaben zufolge das meistgesehene Video auf der Videoplattform YouTube.