Neues Schiedsgericht zu NS-Raubgut nimmt Arbeit auf

    Blick auf vier als NS-Raubkunst identifizierte Zeichnungen, die an die Erben der ursprünglichen Eigentümerin zurückgegeben wurden, und daneben Foto.
    Diese Zeichnungen und persönlichen Fotos gehören zu den wenigen Dingen, die im Rahmen der Rückgabe von NS-Raubkunst an die früheren Eigentümer zurückgegeben wurden. © picture alliance / dpa / Jörg Carstensen
    Die Rückgabe von NS-Raubkunst soll künftig wesentlich einfacher von statten gehen. Wie Kulturstaatsminister Weimer mitteilte, nimmt morgen ein neues Schiedsgericht seine Arbeit auf. Es soll in strittigen Fällen entscheiden. Dabei geht es vor allem um Kunstwerke, die während des Nationalsozialismus Juden abgenommen wurden und bis heute Teil öffentlicher Sammlungen sind. Opfer oder ihre Erben können sich direkt an das Schiedsgericht wenden. Bislang hat sich die "Beratende Kommission Raubkunst" um solche Streitfälle gekümmert. Weimer betonte, es handele sich um mehr als eine institutionelle Reform. Der deutsche Staat stehe zu seiner historischen Verantwortung. Das Schiedsgericht sei "Ausdruck unserer moralischen Verpflichtung gegenüber den Opfern und ihren Erben". Das Schiedsgericht besteht aus 36 Personen, das Präsidium bilden die frühere Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Steiner, und der ehemalige Ministerpräsident des Saarlandes und Verfassungsrichter Müller.