Neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte in Kraft

    Der Einfluss von KI auf den Journalismus wächst.
    In der Europäischen Union gelten neue Regeln zur Kennzeichnung von KI-Inhalten. © IMAGO / NurPhoto / IMAGO / Jaque Silva
    Seit heute gelten in der Europäischen Union neue Regeln zur Kennzeichnung von Inhalten, die mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Bilder, Videos und Texte, die kommerziell oder professionell eingesetzt werden, müssen gemäß den Vorgaben der EU gekennzeichnet werden. Zudem müssen Nutzer darüber informiert werden, wenn sie mit einer KI interagieren, also zum Beispiel mit einem Chatbot statt mit einem Menschen. Die Kennzeichnung der Inhalte muss von den Anbietern selbst vorgenommen werden und betrifft zunächst alle KI-Modelle, die neu auf den Markt kommen. Für die Anbieter von bereits existierenden Modellen gilt eine Übergangsfrist bis Dezember. Danach können bei Verfehlungen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Konzerns verhängt werden. Veröffentlichungen von Privatpersonen sind nicht von der Kennzeichnungspflicht betroffen.