Kommentar zur Namensrechtsreform
Vor 1976 musste die Frau bei der Hochzeit den Namen ihres Ehemannes annehmen - und damit einen Teil ihrer Identität aufgeben, kommentiert David Lauer. © imago / imageBROKER / Elisabeth Hoiberg
Patriarchaler Zwang zum Namen des Ehemannes fällt weg
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Am 1. Juli 1976 trat in Westdeutschland ein neues Namensrecht in Kraft: Seither müssen Ehefrauen nicht mehr automatisch den Namen ihres Mannes annehmen. Eine kleine bürokratische Anpassung - aber mit sehr hohem Symbolgehalt.
Ein Name ist nur Schall und Rauch, so sagt eine zum geflügelten Wort herabgesunkene Weisheit aus Goethes „Faust“. Aber das ist nicht wahr. Sicher: Sprachphilosophisch betrachtet sind Namen beliebig. Der einzige Job eines Namens ist es, eindeutig zu identifizieren, von welchem Gegenstand in einer Aussage die Rede ist. Solange die Zuordnung zwischen Namen und benannter Sache eindeutig ist, ist es egal, wie die Sache heißt.
Das Individuum und sein Name
Aber diese rein sprachlogische Betrachtung wird der sozialen Bedeutung von Personennamen nicht gerecht. Ein Mensch wird nur zur denkenden, sprechenden und handelnden Person, indem er in die gemeinsame menschliche Praxis integriert wird. Die Verleihung des Namens ist ein Teil dieses Integrationsprozesses. Dem Kind wird ein Name gegeben, danach wird es bei seinem Namen genannt. Es lernt, dass von ihm in der dritten Person unter diesem Namen die Rede ist, und es lernt, von sich selbst in der dritten Person mittels seines Namens zu sprechen. Vor allem aber identifiziert es sich mit seinem Namen, es sagt: „Ich bin Sowieso.“
Das sich entwickelnde Selbstverständnis der Person navigiert zwischen diesen beiden Weisen der Selbstbezugnahme, dem „Ich“ und dem Eigennamen. Das „Ich“ personalisiert die Person, erlaubt ihr, die Perspektive des selbstbewusst und selbstbestimmt Handelnden und Denkenden einzunehmen. Der Name individuiert sie, verleiht ihr sozialen Halt und sichert ihre Ansprechbarkeit als ein ganz bestimmtes, wiedererkennbares Individuum.
Die soziale Bedeutung des Personennamens liegt daher insbesondere darin begründet, dass man seine Trägerin mit ihm ansprechen kann. „Ich bin Sowieso“ ist die Antwort, die wir auf die Frage geben: „Wer bist du?“
Auf diese Weise besteht eine innige Verbindung zwischen unserem personalen Selbstverständnis und unserem Namen. Der Name, so könnte man sagen, ist das symbolische Gefäß der sozialen Identität. Der ansonsten eher nüchterne Sprachphilosoph Ludwig Wittgenstein schreibt, es sei verständlich, dass Menschen der eigene Name „heilig“ sei, sei er doch „wie ein Schmuckstück“, das ihnen „bei der Geburt umgehangen wird“.
Gewählte und erzwungene Namensänderungen
Die Verbindung zwischen Namen und sozialer Identität erklärt den Brauch, nach einschneidenden Erweckungs- oder Initiationserlebnissen einen neuen Namen anzunehmen. Es wird der Anspruch demonstriert, eine neue Person zu sein. So wird aus Saulus der Apostel Paulus und aus der Sklavin Isabella Bomefree die Bürgerrechtsaktivistin Sojourner Truth.
Eine Institution hingegen (wie beispielsweise ein religiöser Orden) kann sich kaum auf grundlegendere Weise in das Selbstverständnis einer Person einschreiben, als dadurch, dass sie die Person zwingt, ihren alten Namen abzulegen und sich einen neuen zu suchen oder geben zu lassen. Hier wird ein Zugehörigkeits-, ja ein Besitzanspruch artikuliert: Du gehörst uns.
Besitzanspruch in patriarchalem Namensrecht
Genau dies – ein Besitzanspruch – artikulierte sich in dem patriarchalen Namensrecht, das Ehefrauen dazu zwang, den Namen ihres Mannes anzunehmen. Auf symbolische Weise bekräftigte es den Status der Frau als Objekt, das aus dem Besitz einer Familie bzw. eines Mannes (des Vaters) in den Besitz eines anderen (des Ehegatten) überging. Am 1. Juli vor fünfzig Jahren wurde es endlich abgeschafft.
Freilich mussten sich die Eheleute immer noch für einen gemeinsamen Namen entscheiden. Bis zur vollständigen Aufhebung des Zwangs zum Namenwechsel, so dass beide Partner_innen ihre Geburtsnamen behalten konnten, sollte noch einmal fast ein Vierteljahrhundert vergehen.
Dennoch ist die Liberalisierung des Namensrechts von 1976 es wert, sich ihrer zu erinnern. Das in dem neuen Gesetz zum Ausdruck kommende Bekenntnis, dass ein freiheitlicher Staat gleichberechtigter Bürger_innen nicht die eine Hälfte der Bevölkerung dem Zwang unterwerfen darf, ihren Namen und damit einen Teil ihrer Identität aufzugeben, ist von weit mehr als nur symbolischer Bedeutung.












