Nach Urteil des Schiedsgerichts

Fünf Gründe, warum die SPD Sarrazin nicht ausschließen sollte

03:13 Minuten
22.05.2019, Thüringen, Erfurt: Thilo Sarrazin (SPD), ehemaliger Berliner Finanzsenator, sitzt in der Arena Erfurt auf dem Podium.
Thilo Sarrazin ist überall als das schwarze Schaf unter den Sozialdemokraten berühmt – daran ändere auch ein Ausschluss nichts, meint Kommentator Arno Orzessek. © picture alliance / Martin Schutt
Von Arno Orzessek · 12.07.2019
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Soll die SPD sich zu allem anderen jetzt auch noch eine neue Sarrazin-Diskussion ans Bein binden? Das würde der Partei inhaltlich kein bisschen weiterhelfen, meint Arno Orzessek. Zudem sei Sarrazins Position zwar angreifbar, aber nicht verfassungswidrig.
Erstens...
... steckt die SPD in Richtungskämpfen. Sie hat genug damit zu tun, zu sich selbst zu finden und politische Konzepte zu entwickeln, die ihre Zukunft sichern. Der Ausschluss von Thilo Sarrazin bringt sie inhaltlich in keinem Punkt weiter.
Zweitens...
... sind Sarrazins Thesen zum Islam und zu den Muslimen provokant und angreifbar, aber nicht verfassungswidrig. Sarrazin als indiskutablen Rassisten auszuschließen, verengt den Blick für manche Probleme. Denn Argumente, die nach Sarrazin riechen, werden umso stärker tabuisiert.
Drittens...
... ist Sarrazin überall als das schwarze Schaf unter den Sozialdemokraten berühmt. Und daran ändert sich auch nichts mehr, ob Sarrazin nun Mitglied oder Ex-Mitglied der SPD ist. Etwaige Image-Schäden lassen sich durch Ausschluss im dritten Anlauf nicht mehr reparieren.
Viertens...
...will der Trotzkopf Sarrazin gegen den Ausschluss Berufung einlegen und im Zweifel das Bundesverfassungsgericht anrufen. Es wäre, Sarrazin hat selbst nachgezählt, ein Gang durch sechs Instanzen. Die SPD bekäme jahrelang eine Publicity, die auf Wähler wenig anziehend wirkt.
Fünftens...
...kann die SPD den Zahlenfetischisten Sarrazin gut gebrauchen: Er kann ausrechnen, wie lange die Partei überlebt, falls es weiter so bergab geht wie zuletzt. Sollte die Spanne kürzer sein als Sarrazins geplanter Gang durch die Instanzen, bleibt sowieso nur der gemeinsame Untergang. Wozu dann noch Ausschluss?
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