Bad Bunny wieder wegen unerlaubter Nutzung einer Gesangsaufnahme verklagt

    Der Latino-Rapper Bad Bunny trägt eine russische Fellmütze und steht mit zwei Tänzern mit Strohhut auf der Bühne in seiner Heimat Puerto Rico.
    Bad Bunny während des letzten Konzertes seiner "Residenz" in San Juan, der Hauptstadt von Puerto Rico am 20. September 2025. © picture alliance / ASSOCIATED PRESS / Alejandro Granadillo
    Schon zum zweiten Mal wird Bad Bunny, einer der erfolgreichsten Musiker aus Puerto Rico, wegen der unerlaubten Nutzung einer Gesangsaufnahme verklagt. Im aktuellen Fall fordert eine Sängerin 16 Millionen Dollar. Wie Spiegel Online und US-Medien berichten, behauptet sie, ihre Stimme sei im Song "EoO" auf Bad Bunnys aktuellem Album "Debí Tirar Más Fotos" und auch in dem Track "Solo de Mi" auf seinem Debütalbum zu hören. Sie habe die Sätze auf Wunsch von Bad Bunnys Produzenten 2018 aufgenommen, als sie beide auf dem College waren, sagt die Sängerin Tainaly Y. Serrano Rivera. Es sei aber nicht die Rede davon gewesen, dass ihr Gesang kommerziell genutzt werde. Rivera wird von denselben Anwälten vertreten, mit deren Hilfe Bad Bunnys Ex-Freundin den Künstler ebenfalls wegen unerlaubter Stimmnutzung verklagte. Eine Entscheidung steht in dem Fall noch aus.