Musikclubs werden offiziell Kulturorte

    Menschen feiern auf dem RAW-Gelände in Berlin im Club Cassiopeia
    Jetzt auch eine Kulturstätte: Musiclubvs werden rechtlich neu eingestuft. © s
    Musikclubs sind künftig auch baurechtlich Kulturorte. Die Änderung hat das Bundeskabinett beschlossen. Zuvor galten die Clubs wie Wettbüros, Sexkinos und Spielhallen als "Vergnügungsstätten". Dank der neuen baurechtlichen Einstufung können sie sich künftig auch in Mischgebieten, urbanen Gebieten
    oder auch Wohngebieten ansiedeln. Voraussetzung ist, dass sie sich an Auflagen wie den Lärmschutz halten. Seit Jahren hatten die Clubbetreiber für diese Änderung gekämpft, weil es immer schwieriger wurde, geeignete Standorte zu finden. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer nannte das neue Gesetz einen wichtigenS Schritt zum Schutz und Ausbau der Livemusik-Szene in Deutschland und ein starkes Signal für die Kultur- und Kreativwirtschaft.