Museum muss Verträge zum "Schabowski-Zettel" offenlegen

Das Haus der Geschichte in Bonn muss der „Bild“-Zeitung Einsicht in die Kopien der Kaufverträge des „Schabowski-Zettels“ gewähren. Mit dieser Entscheidung gab das Verwaltungsgericht Köln der Klage eines „Bild“-Journalisten recht. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts dem Evangelischen Pressedienst. Der Zettel galt lange als verschollen. 2015 hatte das Bonner Museum ihn für 25.000 Euro erworben. Dabei handelt es sich um den mit Kugelschrieber beschriebenen Sprechzettel des Politbüro-Mitglieds Günter Schabowski. Auf der Pressekonferenz vom 9. November 1989 las er davon die neuen Reiseregeln für DDR-Bürger ab. Unter dem Druck der daraufhin in den Westen strömenden Menschen wurde die Berliner Mauer geöffnet.