Monopol-Klage gegen Meta für zulässig erklärt

    Ein Handy mit dem Facebook-Symbol auf dem Display vor einer Projektion mit dem Schriftzug "Meta"
    Der Facebook-Mutterkonzern Meta © picture alliance / dpa / Revierfoto
    12.01.2022
    Die US-Wettbewerbsbehörde hat einen juristischen Erfolg gegen die Muttergesellschaft von Facebook, Meta, erzielt. Bundesrichter James Boasberg erklärte die neue Monopol-Klage, die die FTC im August eingereicht hatte, für zulässig. Zuvor hatte er eine erste Klage im Juni abgewiesen. Die Fakten, "wie sie dieses Mal vorgelegt werden", seien "weitaus robuster und detaillierter als zuvor", begründete der Richter seine Entscheidung. In der geänderten Klageschrift argumentiert die Behörde, dass "persönliche soziale Netzwerke eine einzigartige und separate Art von Online-Dienstleistungen darstellen". Die Muttergesellschaft Meta kontrolliert demnach 65 Prozent dieses speziellen Markts mit ihren Plattformen Facebook und Instagram und stellt somit ein Monopol dar. Außerdem stellt die FTC fest, dass der Konzern "illegal neue Innovatoren aufgekauft oder begraben hat, wenn ihre Popularität zu einer existenziellen Bedrohung wurde". Damit beziehen sich die Wettbewerbsschützer auf die Bilderplattform Instagram und den Nachrichtendienst Whatsapp, die Facebook jeweils für Milliardenbeträge gekauft hatte. In der Klage, die ohne einen Vergleich Jahre dauern könnte, wird das Gericht aufgefordert, die "Veräußerung von Vermögenswerten", einschließlich Whatsapp und Instagram, anzuordnen, um den Wettbewerb wiederherzustellen.