Mindestlohn

Mehr Einkommensgerechtigkeit oder Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit?

03.04.2014
Vom 1. Januar 2015 an soll ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt werden, allerdings mit ein paar Ausnahmen. Die SPD feiert einen Erfolg. Wie finden Sie den Mindestlohn für alle?
Bis zuletzt wurde hinter den Kulissen gerungen. Doch nun hat der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles zum Mindestlohn den Segen des Kabinetts.
Vom 1. Januar 2015 an soll also ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt werden. Keine Branche wird ausgeklammert, es soll aber Ausnahmen geben: etwa für Spargelstecher, Erdbeerpflücker, Taxifahrer oder Zeitungsausträger. Für sie können Arbeitgeber und Gewerkschaften noch bis Ende 2014 Tarifverträge mit niedrigeren Lohnuntergrenzen schließen.
Vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen werden sollen zudem junge Leute bis 18 Jahre ohne Ausbildung - damit sie sich nicht für Arbeit statt Ausbildung entscheiden. Für Langzeitarbeitslose ist eine Karenzzeit von einem halben Jahr ohne Mindestlohn vorgesehen - sofern sie in nicht-tarifgebundenen Unternehmen Beschäftigung finden. Bei maximal sechswöchigen Praktika zur Berufsvorbereitung soll der Mindestlohn genauso wenig gelten wie für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Wir fragen: Führt der Mindestlohn zu mehr Einkommensgerechtigkeit oder ist er eine Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit?
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