Messerattacke in Chemnitz

Verteidigung fordert Einstellung des Verfahrens

06:13 Minuten
Der Angeklagte Alaa S. (l.), der im Verdacht steht, an der tödlichen Messerattacke gegen Daniel H. in Chemnitz beteiligt gewesen zu sein, kommt zum Prozess des Landgerichtes Chemnitz in ein Gebäude des Oberlandesgerichtes Dresden. Dem Asylbewerber Alaa S. wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker am Rande des Stadtfestes im August 2018 in Chemnitz den Deutschen erstochen zu haben.
Der Angeklagte Alaa S. (l.), der im Verdacht steht, an der tödlichen Messerattacke gegen Daniel H. in Chemnitz beteiligt gewesen zu sein, kommt zum Prozess des Landgerichtes Chemnitz in ein Gebäude des Oberlandesgerichtes Dresden. © picture alliance/Matthias Rietschel/Reuters Pool/dpa
Bastian Brandau im Gespräch mit Andre Hatting · 18.03.2019
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Im Prozess um die tödliche Messerattacke von Chemnitz hat die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens gefordert. Ein 23-jähriger Syrer muss sich laut Anklage unter anderem wegen gemeinschaftlichem Totschlag verantworten.
Rund sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod eines 35-jährigen Deutschkubaners in Chemnitz hat heute der Prozess gegen einen der Tatverdächtigen begonnen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang Januar Anklage gegen Alaa S. erhoben. Dem 23-jährige Syrer sitzt seit August in Untersuchungshaft. Der zweite Verdächtige Farhad A. ist nach wie vor flüchtig, nach ihm wird mit einem internationalen Haftbefehl gefahndet.
Der Todesfall vom 26. August 2018 hatte in Chemnitz eine Reihe ausländerfeindlicher Demonstrationen und Aufmärsche von Rechtsextremen ausgelöst, die bundesweit für Schlagzeilen sorgten.

Beweislage gilt als "dünn"

"Die Anklage vor dem Landgericht Chemnitz lautet auf gemeinschaftlichen Totschlag in Tateinheit mit gemeinschaftlich versuchtem Totschlag und schwerer Körperverletzung. Neben dem Getöteten gab es noch zwei Männer, die schwer verletzt wurden", erläutert Sachsen-Korrespondent Bastian Brandau, der den Prozessauftakt beobachtet. Der Prozess findet in Dresden im Hochsicherheitssaaal des dortigen Oberlandesgerichts statt.
Die Beweislage gegen den Angeklagten sei "dünn", sagt Brandau. Darauf habe die Verteidigung heute noch einmal hingewiesen und eine Einstellung des Verfahrens beantragt - "unter anderem mit dem Hinweis darauf, dass von dem jetzt Angeklagten überhaupt keine DNA-Spuren, weder an der Tatwaffe noch an der Kleidung des Opfers oder dort am Tatort, gefunden worden sind".

Diffuse Lage, Vorwurf der Politisierung

Es zeichne sich eine "sehr diffuse Lage von unterschiedlichen Zeugenaussagen" ab, sagt Brandau: "Das Ganze fand ja auf einem Stadtfest statt, gegen drei Uhr morgens, wo es dunkel ist, und viele Leute unter Alkoholeinfluss standen, die Sicht nicht besonders gut - es wird also schwer aufzuklären, was genau da von da vonstatten gegangen ist, wer wann mit wem aneinander geraten ist und wie es letztendlich zu diesen tödlichen Stichen gekommen ist."
Kritisch wertete Brandau eine Aussage der Dresdner Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig am Wochenende in der "taz". Dort hatte sie ihrer Hoffnung Ausdruck gegeben, "dass es eine Verurteilung gibt, damit die Angehörigen Ruhe finden können", bei einem Freispruch "würde es schwieirig für Chemnitz", so Ludwig. Das sei eine "schwierige Aussage", meint Brandau, denn schon jetzt stehe der Vorwurf der Politisierung des Prozesses im Raum.
(huc)
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