Merten: Trennung von Innerer und Äußerer Sicherheit sinnvoll
Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Ulrike Merten, hat die Trennung von Innerer und Äußerer Sicherheit verteidigt. Zwar würden die Grenzen der beiden Bereiche mittlerweile verwischen, jedoch gebe es für die Bundeswehr auch jetzt schon Möglichkeiten, im Innern eingesetzt zu werden, erklärte die SPD-Politikerin. Zugleich räumte sie ein, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das Luftsicherheitsgesetz ein Problem für die Sicherheit darstelle.
Hanns Ostermann: Beraten und Schweigen – das war gestern die Devise bei einem informellen Treffen, zu dem Bundesverteidigungsminister Jung von der CDU eingeladen hatte. Es ging um die Frage, welche Rolle die Bundeswehr im Landesinneren spielen darf. Was ist ein Verteidigungsfall und was nicht? Vor kurzem hatte das Bundesverfassungsgericht das Luftsicherheitsgesetz gekippt. Danach ist der Einsatz militärischer Mittel im Inneren mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Ulrike Merten von der SPD ist die Vorsitzende im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages. Guten Morgen Frau Merten.
Ulrike Merten: Guten Morgen.
Ostermann: Sehen Sie in dieser Frage überhaupt keinen Gesprächsbedarf?
Merten: Ich glaube, es gibt Gesprächsbedarf, da wo es um das Luftsicherheitsgesetzt geht und das Seesicherheitsgesetz. Da signalisieren aber auch die Parteien im Deutschen Bundestag durchaus Zustimmung, darüber sprechen zu können und sprechen zu wollen, wo es um eine verfassungsrechtliche Klarstellung geht oder gehen muss. Das ist das Eine, aber ich glaube, wenn man das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Luftsicherheitsgesetz sich noch mal anguckt und nun meint, man könne das, was das wesentliche Bedenken war, durch eine Neudefinition des Verteidigungsbegriffes faktisch verändern oder gegenstandslos machen, dann meine ich auf dem falschen Weg zu sein. Denn das, was das grundsätzliche Bedenken neben der Feststellung, dass keine militärischen Mittel im Inneren eingesetzt werden dürfen, nämlich zum Anderen ja doch der Hinweis auf den Artikel 1 war, dann dies auch durch eine Neudefinition des Verteidigungsbegriffes aus meiner Sicht nicht gegenstandslos wird.
Ostermann: Frau Merten, das Ganze ist sehr kompliziert. Bleiben wir bei den offenen Flanken, von denen auch ihr Generalsekretär Hubertus Heil gestern sprach. Bedrohung aus der Luft oder von der See. Was ist in einem solchen Ernstfall zu tun? Welche Rolle hat da die Bundeswehr?
Merten: Es ist so, dass zum Beispiel bei einem terroristischen Angriff aus der Luft die Polizei nicht über die entsprechenden Mittel verfügt, um hier entscheidend wirklich eingreifen und helfen zu können. Das Gleiche gilt bei einem Angriff über See. Und hier möglich zu machen, dass die Bundeswehr unterhalb der Schwelle eines Abschusses oder dann letzten Endes einer Attackierung eines Schiffes eingreifen kann. Hier darüber zu reden und wirklich genau zu prüfen: Brauchen wir zu den Möglichkeiten, die wir haben, eine Klarstellung im Grundgesetz? Das ist aus meiner Sicht sinnvoll. Denn das ist ja wahr. Wir bleiben nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil durchaus mit einer Sicherheitslücke zurück. Das ist so.
Ostermann: Die Frage stellt sich ja auch: Kann man Innere und Äußere Sicherheit überhaupt voneinander trennen? Braucht man nicht gerade auch deshalb eine Änderung des Grundgesetztes?
Merten: Diese Trennung von Innerer und Äußerer Sicherheit ist ja auch durch die neuen Gefährdungslagen nicht überflüssig geworden. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass sie richtig ist.
Ostermann: Aber die Grenzen verwischen doch immer mehr.
Merten: Ja, das ist richtig. Aber man sollte sich in diesem Zusammenhang noch mal genau angucken, was die Bundeswehr in diesem Fall auch schon tun kann – übrigens im Rahmen unserer Verfassung. Wir werden ja, um nur ein Beispiel zu nennen, während der Fußballweltmeisterschaft auch Soldaten einsetzen können, die bereitstehen, um bei möglichen Großschadenslagen und Gefährdungslagen auch helfen zu können. Das ist geregelt. Das ist richtig. Die Bundeswehr kann sehr viel mehr tun, als das, was bislang vielleicht auch gemeinhin bekannt ist, und aus meiner Sicht tun wir gut daran, grundsätzlich an der Trennung von Äußerer und Innerer Sicherheit festzuhalten. Ich glaube, es ist nach wie vor richtig, die Bundeswehr eben nicht zu einem Instrument innenpolitischer Auseinandersetzung zu machen.
Ostermann: Das versucht natürlich der Bundesinnenminister und er sagte, egal, auch wenn er nicht erfolgreich ist, was die Änderung des Grundgesetztes betrifft, er will hier am Ball bleiben. Warum eigentlich?
Merten: Ja das mag daran liegen, dass der Bundesinnenminister eine andere Einschätzung über das hat, was die Bundeswehr leisten kann und es aus seiner Sicht nicht ausreicht, das mag so sein. Seine Einschätzung muss man aber nicht teilen und auch der Bundesinnenminister wird sich am Ende davon überzeugen lassen müssen, dass es dafür, für seine Pläne, keine Mehrheit im deutschen Bundestag gibt. Die wird auch der Bundesinnenminister brauchen und insofern ist das eine Debatte, die, wie ich finde, fruchtlos ist, weil zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar ist, dass diese Zweidrittelmehrheit, die nötig ist, das die vorhanden wäre.
Ulrike Merten: Guten Morgen.
Ostermann: Sehen Sie in dieser Frage überhaupt keinen Gesprächsbedarf?
Merten: Ich glaube, es gibt Gesprächsbedarf, da wo es um das Luftsicherheitsgesetzt geht und das Seesicherheitsgesetz. Da signalisieren aber auch die Parteien im Deutschen Bundestag durchaus Zustimmung, darüber sprechen zu können und sprechen zu wollen, wo es um eine verfassungsrechtliche Klarstellung geht oder gehen muss. Das ist das Eine, aber ich glaube, wenn man das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Luftsicherheitsgesetz sich noch mal anguckt und nun meint, man könne das, was das wesentliche Bedenken war, durch eine Neudefinition des Verteidigungsbegriffes faktisch verändern oder gegenstandslos machen, dann meine ich auf dem falschen Weg zu sein. Denn das, was das grundsätzliche Bedenken neben der Feststellung, dass keine militärischen Mittel im Inneren eingesetzt werden dürfen, nämlich zum Anderen ja doch der Hinweis auf den Artikel 1 war, dann dies auch durch eine Neudefinition des Verteidigungsbegriffes aus meiner Sicht nicht gegenstandslos wird.
Ostermann: Frau Merten, das Ganze ist sehr kompliziert. Bleiben wir bei den offenen Flanken, von denen auch ihr Generalsekretär Hubertus Heil gestern sprach. Bedrohung aus der Luft oder von der See. Was ist in einem solchen Ernstfall zu tun? Welche Rolle hat da die Bundeswehr?
Merten: Es ist so, dass zum Beispiel bei einem terroristischen Angriff aus der Luft die Polizei nicht über die entsprechenden Mittel verfügt, um hier entscheidend wirklich eingreifen und helfen zu können. Das Gleiche gilt bei einem Angriff über See. Und hier möglich zu machen, dass die Bundeswehr unterhalb der Schwelle eines Abschusses oder dann letzten Endes einer Attackierung eines Schiffes eingreifen kann. Hier darüber zu reden und wirklich genau zu prüfen: Brauchen wir zu den Möglichkeiten, die wir haben, eine Klarstellung im Grundgesetz? Das ist aus meiner Sicht sinnvoll. Denn das ist ja wahr. Wir bleiben nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil durchaus mit einer Sicherheitslücke zurück. Das ist so.
Ostermann: Die Frage stellt sich ja auch: Kann man Innere und Äußere Sicherheit überhaupt voneinander trennen? Braucht man nicht gerade auch deshalb eine Änderung des Grundgesetztes?
Merten: Diese Trennung von Innerer und Äußerer Sicherheit ist ja auch durch die neuen Gefährdungslagen nicht überflüssig geworden. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass sie richtig ist.
Ostermann: Aber die Grenzen verwischen doch immer mehr.
Merten: Ja, das ist richtig. Aber man sollte sich in diesem Zusammenhang noch mal genau angucken, was die Bundeswehr in diesem Fall auch schon tun kann – übrigens im Rahmen unserer Verfassung. Wir werden ja, um nur ein Beispiel zu nennen, während der Fußballweltmeisterschaft auch Soldaten einsetzen können, die bereitstehen, um bei möglichen Großschadenslagen und Gefährdungslagen auch helfen zu können. Das ist geregelt. Das ist richtig. Die Bundeswehr kann sehr viel mehr tun, als das, was bislang vielleicht auch gemeinhin bekannt ist, und aus meiner Sicht tun wir gut daran, grundsätzlich an der Trennung von Äußerer und Innerer Sicherheit festzuhalten. Ich glaube, es ist nach wie vor richtig, die Bundeswehr eben nicht zu einem Instrument innenpolitischer Auseinandersetzung zu machen.
Ostermann: Das versucht natürlich der Bundesinnenminister und er sagte, egal, auch wenn er nicht erfolgreich ist, was die Änderung des Grundgesetztes betrifft, er will hier am Ball bleiben. Warum eigentlich?
Merten: Ja das mag daran liegen, dass der Bundesinnenminister eine andere Einschätzung über das hat, was die Bundeswehr leisten kann und es aus seiner Sicht nicht ausreicht, das mag so sein. Seine Einschätzung muss man aber nicht teilen und auch der Bundesinnenminister wird sich am Ende davon überzeugen lassen müssen, dass es dafür, für seine Pläne, keine Mehrheit im deutschen Bundestag gibt. Die wird auch der Bundesinnenminister brauchen und insofern ist das eine Debatte, die, wie ich finde, fruchtlos ist, weil zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar ist, dass diese Zweidrittelmehrheit, die nötig ist, das die vorhanden wäre.