Merkel schweigt zu Kundus-Affäre
Über den Militäreinsatz am 4. September in Kundus legen sich immer mehr Schatten, obwohl seit Wochen über die Erhellung der Umstände gesprochen wird, häufen sich die Fragen, stellen die Antworten nicht mehr zufrieden.
Wusste Oberst Klein an jenem Tag, dass die Tanklaster bereits fahruntüchtig in der Sandbank des Flusses feststeckten und keine Bedrohung für das Bundeswehrquartier in Kundus darstellten? Sollten von vornherein nur in der Nähe befindliche hochrangige Taliban getroffen werden? Gingen von diesen Taliban in diesem Moment feindselige Handlungen aus?
Wenn ja, durften sie bekämpft werden. Denn seit Juli dieses Jahres dürfen Bundeswehrsoldaten in Afghanistan nicht mehr nur zum Zweck der Verteidigung schießen, sondern auch gegen Personen, die Angriffe planen, vorbereiten unterstützen oder ein sonstiges feindseliges Verhalten zeigen, vorgehen. Das sagt Regel 8 der sogenannten Taschenkarte für Bundeswehrsoldaten in Afghanistan aus.
Die darauf zusammengefassten Einsatzregeln darf die Bundeswehr nicht selbst erlassen, sie müssen dem durch den Bundestag erteilten Mandat entsprechen, das wiederum durch den von den Vereinten Nationen gegeben Auftrag für die ISAF, also die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe, genau eingegrenzt ist.
Wir wissen nicht, was die Talibankräfte am 4. September bei Kundus trieben, ob sie überhaupt noch am Leben sind. Es steht aber der Verdacht im Raum, dass die Bundeswehr sie vielleicht gezielt töten lassen wollte. Deshalb werden jetzt Fragen nach einer neuen Bundeswehrstrategie in Afghanistan laut. Und danach, ob sie still und heimlich befohlen wurde.
Diese Fragen sind Ausdruck großen Misstrauens, unterstellen sie doch, dass Verteidigungsminister Jung, Kanzlerin Angela Merkel, vielleicht gemeinsam mit dem damaligen Vizekanzler Steinmeier tatsächlich angeordnet haben, der Bundeswehr in Afghanistan das gezielte Töten zu erlauben, das sie bei den USA so heftig kritisierten. Wäre das der Fall, hätte Deutschland allen Grund, Kopf zu stehen.
Denn das hieße, dass die große Koalition am Parlament, also den gewählten Vertretern des Volkes, vorbei der Bundeswehr heimlich einen neuen Auftrag gegeben hätte. Ist das denkbar? Zumal in einer so heiklen Frage? Wo doch die Bundesbürger nach wie vor größte Schwierigkeiten damit haben, die eigene Armee im Ausland agieren zu sehen?
Als NATO-Bomber vor zehn Jahren die serbische Hauptstadt Belgrad unter Beschuss nahmen, schlugen die Wellen der Empörung hoch. Für viele Kritiker hatte sich die Bundeswehr damit bereits bei einem ihrer ersten Auslandseinsätze überhaupt diskreditiert.
Ist es zulässig, zwischen Belgrad und Kundus eine Parallele zu ziehen? Im Moment kann diese Frage niemand beantworten, der in die Vorgänge nicht eingeweiht ist. Die Kanzlerin sollte sich jedoch mittlerweile ein Bild verschafft haben und endlich Stellung nehmen. Sei es, um Fehlverhalten beim Namen zu nennen, sei es, um den Kurswechsel, so er denn tatsächlich vollzogen wurde, zumindest zu rechtfertigen.
Weiter zu schweigen, ist die einfachste Lösung, die allerdings den größten Schaden in sich birgt, der da heißt: Vertrauensverlust. Bei den Bürgern mit oder ohne Uniform in die Politik, bei den Bürger in ihre Armee, bei den Parlamentariern in die Regierung. Das kann die Kanzlerin nicht wollen.
Wenn ja, durften sie bekämpft werden. Denn seit Juli dieses Jahres dürfen Bundeswehrsoldaten in Afghanistan nicht mehr nur zum Zweck der Verteidigung schießen, sondern auch gegen Personen, die Angriffe planen, vorbereiten unterstützen oder ein sonstiges feindseliges Verhalten zeigen, vorgehen. Das sagt Regel 8 der sogenannten Taschenkarte für Bundeswehrsoldaten in Afghanistan aus.
Die darauf zusammengefassten Einsatzregeln darf die Bundeswehr nicht selbst erlassen, sie müssen dem durch den Bundestag erteilten Mandat entsprechen, das wiederum durch den von den Vereinten Nationen gegeben Auftrag für die ISAF, also die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe, genau eingegrenzt ist.
Wir wissen nicht, was die Talibankräfte am 4. September bei Kundus trieben, ob sie überhaupt noch am Leben sind. Es steht aber der Verdacht im Raum, dass die Bundeswehr sie vielleicht gezielt töten lassen wollte. Deshalb werden jetzt Fragen nach einer neuen Bundeswehrstrategie in Afghanistan laut. Und danach, ob sie still und heimlich befohlen wurde.
Diese Fragen sind Ausdruck großen Misstrauens, unterstellen sie doch, dass Verteidigungsminister Jung, Kanzlerin Angela Merkel, vielleicht gemeinsam mit dem damaligen Vizekanzler Steinmeier tatsächlich angeordnet haben, der Bundeswehr in Afghanistan das gezielte Töten zu erlauben, das sie bei den USA so heftig kritisierten. Wäre das der Fall, hätte Deutschland allen Grund, Kopf zu stehen.
Denn das hieße, dass die große Koalition am Parlament, also den gewählten Vertretern des Volkes, vorbei der Bundeswehr heimlich einen neuen Auftrag gegeben hätte. Ist das denkbar? Zumal in einer so heiklen Frage? Wo doch die Bundesbürger nach wie vor größte Schwierigkeiten damit haben, die eigene Armee im Ausland agieren zu sehen?
Als NATO-Bomber vor zehn Jahren die serbische Hauptstadt Belgrad unter Beschuss nahmen, schlugen die Wellen der Empörung hoch. Für viele Kritiker hatte sich die Bundeswehr damit bereits bei einem ihrer ersten Auslandseinsätze überhaupt diskreditiert.
Ist es zulässig, zwischen Belgrad und Kundus eine Parallele zu ziehen? Im Moment kann diese Frage niemand beantworten, der in die Vorgänge nicht eingeweiht ist. Die Kanzlerin sollte sich jedoch mittlerweile ein Bild verschafft haben und endlich Stellung nehmen. Sei es, um Fehlverhalten beim Namen zu nennen, sei es, um den Kurswechsel, so er denn tatsächlich vollzogen wurde, zumindest zu rechtfertigen.
Weiter zu schweigen, ist die einfachste Lösung, die allerdings den größten Schaden in sich birgt, der da heißt: Vertrauensverlust. Bei den Bürgern mit oder ohne Uniform in die Politik, bei den Bürger in ihre Armee, bei den Parlamentariern in die Regierung. Das kann die Kanzlerin nicht wollen.