Psychotherapie-Reform

"Das Gesetz diskriminiert"

Eine Frau sitzt in ihrem Bett, sie presst ihr Gesicht in ihre Hände
Spahns Reformpläne halten Betroffene eher von einer Therapie ab, monieren Kritiker. © Ritzau Scanpix/Imago
Ariadne Sartorius im Gespräch mit Axel Rahmlow |
Ein von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgelegter Gesetzentwurf zur Psychotherapie hat einen Proteststurm ausgelöst. Das neue Gesetz setze Patienten und Therapeuten enorm unter Druck, sagt die Psychotherapeutin Ariadne Sartorius.
Die Reformpläne von Gesundheitsminister Jens Spahn könnten eher hinderlich sein statt helfen. Das sagt die Psychotherapeutin Ariadne Sartorius.
Sie warnt davor, dass die Pläne Psychotherapeuten und Patienten zusätzlich belasten würden. Spahns geplantes Terminservice und -vergabegesetz (TSVG) sieht vor, Patienten "gestuft zu steuern". Dabei sollen ausgesuchte Ärzte und Therapeuten zunächst die Patienten untersuchen und bewerten, ob und wie sie therapiert werden sollen.
"Das Gesetz diskriminiert, weil psychisch Kranken zugemutet wird, nochmal ein Gutachterverfahren zu durchlaufen, bevor sie zu einem Psychotherapeuten durchgelassen werden", sagt Sartorius. Es sei zudem schwierig für die Patienten in kurzer Zeit einem Gutachter darzustellen, warum sie eine Psychotherapie brauchen. "Das ist ein Problem für Patienten, die unter Druck sind."

Koordinierungsarbeit muss vergütet werden

Auch Psychotherapeuten würde dieses neue Verfahren belasten. "Das ist keine Entlastung für unsere Berufsgruppe, denn es frisst zusätzliche Ressourcen", sagt Sartorius. Gemeinsam mit 28 Psychotherapeutenverbänden organisierte sie deshalb Ende Oktober eine Petition. Darin werden die Bundestagsabgeordneten aufgefordert, Spahns Pläne abzulehnen. Bisher haben mehr als 157.000 Menschen die Petition unterzeichnet.
Doch Sartorius lobte auch einzelne Aspekte der Pläne Spahns. So sagt sie: "Wir wollen gerne koordinieren." Es sei wichtig, dass Psychotherapeuten sich mit anderen Ärzten absprechen würden. So sei es sinnvoll, wenn Psychotherapeuten sich enger mit Psychiatern, Hausärzten und weiteren Fachärzten abstimmen müssen. "Das müsste in den Leistungskatalog", sagt Sartorius, "über den wir abrechnen."
(nsc)
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