Medienrechtler kritisiert Verlängerung der Leistungsschutzfristen im Urheberrecht
Der Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster, Thomas Hoeren, hält nichts von der vom Bundeskabinett beschlossenen Ausweitung des Urheberschutzes für Tonträgerhersteller und ausübende Künstler. Die geplante Verlängerung der Leistungsschutzfristen auf 70 Jahre sei sehr bedenklich, sagte Hoeren.
Der Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster, Thomas Hoeren, hält nichts von der vom Bundeskabinett beschlossenen Ausweitung des Urheberschutzes für Tonträgerhersteller und ausübende Künstler.
Die geplante Verlängerung der Leistungsschutzfristen auf 70 Jahre sei sehr bedenklich, sagte Hoeren. Bei der jetzigen Umsetzung der EU-Richtlinie von 2011 für Deutschland sei es gar nicht um die ausübenden Künstler gegangen, sondern vielmehr um die Tonträgerhersteller: "Man wollte nämlich die Musiker im Grunde nur vorschieben, um Sony, EMI und so weiter ein 20-Jahres-Geschenk zu machen von verlängerten Schutzfristen. Die Musikindustrie hat enorme lobbyistische Möglichkeiten."
Der ursprüngliche Fehler sei allerdings schon in Brüssel passiert, äußerte Hoeren: "Brüssel ist im Grunde nicht richtig parlamentarisch kontrolliert. Da kann man eben auch zum Teil an Lobbygruppen vorbei so etwas durchpeitschen.
Auch damals gab es schon erheblichen Widerstand aus allen möglichen Richtungen." Die Bundesregierung habe mit ihrer Anpassung an die EU-Richtlinie nur noch "ein paar kleine Geschenke-Bonbons für die ausübenden Künstler" reinsetzen können.
Das vollständige Gespräch mit Thomas Hoeren können Sie bis zum 1.4.2013 als
[url=http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2012/11/01/drk_20121101_1453_e56b3ae6.mp3
title="MP3-Audio" target="_blank"]MP3-Audio[/url] in unserem Audio-on-Demand-Angebot nachhören.
Die geplante Verlängerung der Leistungsschutzfristen auf 70 Jahre sei sehr bedenklich, sagte Hoeren. Bei der jetzigen Umsetzung der EU-Richtlinie von 2011 für Deutschland sei es gar nicht um die ausübenden Künstler gegangen, sondern vielmehr um die Tonträgerhersteller: "Man wollte nämlich die Musiker im Grunde nur vorschieben, um Sony, EMI und so weiter ein 20-Jahres-Geschenk zu machen von verlängerten Schutzfristen. Die Musikindustrie hat enorme lobbyistische Möglichkeiten."
Der ursprüngliche Fehler sei allerdings schon in Brüssel passiert, äußerte Hoeren: "Brüssel ist im Grunde nicht richtig parlamentarisch kontrolliert. Da kann man eben auch zum Teil an Lobbygruppen vorbei so etwas durchpeitschen.
Auch damals gab es schon erheblichen Widerstand aus allen möglichen Richtungen." Die Bundesregierung habe mit ihrer Anpassung an die EU-Richtlinie nur noch "ein paar kleine Geschenke-Bonbons für die ausübenden Künstler" reinsetzen können.
Das vollständige Gespräch mit Thomas Hoeren können Sie bis zum 1.4.2013 als
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