Max-Planck-Institut befürwortet "Google Book Settlement"

Der Bibliotheksdirektor des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Harald Müller, hat Nachbesserungen am "Google Book Settlement" verlangt, sich im Grundsatz aber für die Regelung ausgesprochen.
Die Vorteile des Google-Projektes, Millionen von Büchern zu digitalisieren, seien wesentlich größer als alle möglichen Nachteile, sagte Müller. Google bringe mit seiner wirtschaftlichen Macht in relativ kurzer Zeit etwas zustande, das Universitäten und Verlage nicht schafften, betonte Müller. Es sei durchaus möglich, dass bereits in einigen Jahren große Teile des schriftlichen kulturellen Erbes der Menschheit in digitaler Form vorlägen und verfügbar seien. Das Projekt entspräche vor allem der Interessenlage von Wissenschaftlern, so Müller. Mit der Digitalisierung würden deren Werke sichtbar gemacht und könnten überall auf der Welt gelesen werden, ohne dass man dafür in eine Bibliothek gehen müsse.

Müller, der auch stellvertretender Vorsitzender des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" ist, sagte, es müsse bei der Digitalisierung von Texten durch Google grundsätzlich zwischen Wissenschaftlern und Literaten unterschieden werden. Das Aktionsbündnis könne nicht für die belletristischen, sondern nur für die wissenschaftlichen Autoren sprechen, betonte er. Ein Wissenschaftler könne ohne die Arbeit von Kollegen nicht adäquat forschen und publizieren und müsse immer auf die Werke anderer Wissenschaftler zugreifen können. "Bei einem belletristischen Autor ist das nicht unbedingt erforderlich und deswegen schlagen wir vor, dass hier strikt differenziert wird."

Zugleich sprach Müller von "gravierenden Nachteilen" des "Google Book Settlement". So seien die Zugriffsmöglichkeiten auf die digitalisierten Werke von Europa aus wesentlich geringer sein als vom Territorium der Vereinigten Staaten, kritisierte er. Bedenklich sei auch eine mögliche Monopol-Stellung Googles. "Monopole sind schlecht, die können auch missbraucht werden", sagte Müller. Deswegen sollten die europäischen Nationalbibliotheken in die Regelung mit einbezogen werden und jeweils mindestens eine digitale Kopie der von Google erfassten Werke erhalten. Kritisch bewertete Müller auch, dass Zensur möglich sei: "Das Google Book Settlement sieht vor, dass bis zu 15 Prozent der digitalisierten Werke nicht angezeigt werden", kritisierte er. So könnten aber religiöse oder politische Gruppen Druck auf Google auszuüben, um die "digitale Sichtbarmachung" ihnen unliebsamer Werke zu verhindern.