"Das Tarifeinheitsgesetz liegt jetzt auf der Intensivstation"

Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar, so das Urteil des Bundesverfassungsgericht. Obwohl der Marburger Bund gegen das Gesetz geklagt hatte, sieht sein Vorsitzender Rudolf Henke das Urteil dennoch positiv.
Das Tarifeinheitsgesetz von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) gegen die Zersplitterung bei den Gewerkschaften bleibt in Kraft. Am Dienstag wies das Bundesverfassungsgericht die Klagen mehrerer Gewerkschaften gegen die seit rund zwei Jahren geltende Neuregelung weitgehend ab. Nach dem Urteil der Richter muss das Gesetz bis spätestens Ende 2018 nachgebessert werden.
Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte auch der Marburger Bund gegen das Gesetz geklagt, der die Interessen der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte vertritt. Der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, sagte als Reaktion auf das Urteil im Deutschlandfunk Kultur:
"Wir hätten mehr Freude, wenn das Gesetz für null und nichtig erklärt worden wäre. Natürlich haben wir jetzt die Auswertung dieses Urteils zu betreiben. Aber es ist schon festzuhalten, dass das Verfassungsgericht selbst feststellt, der Paragraf 4a Tarifvertragsgesetz, also das, was das Tarifeinheitsgesetz regelt, ist teilweise verfassungswidrig, teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz."
Und diese Festestellung komme vom Gericht selbst, nicht von ihnen, so Henke.
Könne nicht von einer Niederlage reden
"Das Bundesverfassungsgericht hat das Tarifeinheitsgesetz jetzt in einer Art Intensivbehandlung auf die Intensivstation geschickt. Es hat selbst Regelungen vorgenommen, die seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz gewährleisten soll."
Rudolf Henke äußerte sich insgesamt optimistisch zu dem Urteilspruch. Man könne nicht von einer Niederlage der Berufsgewerkschaften reden:
"In dem zentralen Punkt, in dem es ums ging - der Einfluss der Berufsgewerkschaften - müssen viele Nachbesserungen stattfinden."