Man hätte auch daraus lernen können ...
Beim Landowsky-Prozess geht es um eine Schadenssumme von 116 Millionen Mark – umgerechnet 59 Millionen Euro. Das sind , um einen fast vergessenen Großbanker zu zitieren , natürlich "peanuts" im Vergleich zu den Milliarden, die die Hypo Real Estate und diverse Landesbanken während der aktuellen Finanzkrise im Orkus der Restrisiken eigentlich lukrativer Geldgeschäfte versenkt haben.
Auch den CDU-Mann Klaus Rüdiger Landowsky kann man inzwischen getrost als Ex-Politiker bezeichnen.
Und dennoch behandelt das Verfahren im legendären Saal 700 des Moabiter Kriminalgerichts, wo schon Erich Honecker die Anklagebank drückte, nicht nur den Schnee von gestern. Von der Grundstruktur her, geht es nämlich bei den Straftaten, die den leitenden Herren der Bankgesellschaft Berlin vorgeworfen werden, um die gleichen Fehlleistungen, wie man sie auch jetzt wieder bei den für Milliardenverluste verantwortlichen Landesbankern diagnostizieren muss:
Da war und ist vor allem der überzogene Ehrgeiz mit einem vergleichsweise kleinen Institut und staatlicher Garantie das große Rad von internationalen Geschäftsbanken zu drehen. Die Gier nach Wachstumszahlen auf dem Erfolgskonto – und die Nichtachtung des für jeden kritischen Realisten erkennbaren Risikos. Bei Landowsky &Co waren es eigene Immobilienfonds, die sich angesichts traumhafter Konditionen für die Kunden, glänzend verkauften. Leider aber den Nachteil hatten angesichts nichtkalkulierter Risiken im Grundstücksmarkt jenen toxischem Charakter für die Bilanz zu entwickeln, die die Berliner Bankgesellschaft damals ganz schnell zur "bad bank" werden ließ.
Damals wie heute wird die Rettung aus Steuergeldern bezahlt. Was die Frage aufwirft , warum denn nicht nur die Banker, sondern offensichtlich auch die sie beaufsichtigenden Politikern nichts - ja rein gar nichts aus dem Berliner Bankenskandal vor gut acht Jahren gelernt haben? Vielleicht liegt es ja bei beiden Berufsgruppen daran, dass sie keine wirklich einschneidenden Konsequenzen zu befürchten haben, ihre Haftung hält sich in Grenzen.
Auch Landowsky, der ja fatalerweise sogar Banker und Politiker zugleich war, wird da nicht zur Abschreckung reichen, selbst wenn am Ende seine 16 monatige Bewährungsstrafe ein wenig aufgestockt werden sollte. Der Prozess wird wohl zeigen, dass der Untreuetatbestand des Strafgesetzbuches kaum ausreicht, eine präventive Wirkung zu entfalten. Für die Politiker, das hat die Quittung für die Berliner CDU bei der Wahl im Jahr 2001 gezeigt, hätte immerhin der Wähler eine gewisse Sanktionsmöglichkeit.
Und dennoch behandelt das Verfahren im legendären Saal 700 des Moabiter Kriminalgerichts, wo schon Erich Honecker die Anklagebank drückte, nicht nur den Schnee von gestern. Von der Grundstruktur her, geht es nämlich bei den Straftaten, die den leitenden Herren der Bankgesellschaft Berlin vorgeworfen werden, um die gleichen Fehlleistungen, wie man sie auch jetzt wieder bei den für Milliardenverluste verantwortlichen Landesbankern diagnostizieren muss:
Da war und ist vor allem der überzogene Ehrgeiz mit einem vergleichsweise kleinen Institut und staatlicher Garantie das große Rad von internationalen Geschäftsbanken zu drehen. Die Gier nach Wachstumszahlen auf dem Erfolgskonto – und die Nichtachtung des für jeden kritischen Realisten erkennbaren Risikos. Bei Landowsky &Co waren es eigene Immobilienfonds, die sich angesichts traumhafter Konditionen für die Kunden, glänzend verkauften. Leider aber den Nachteil hatten angesichts nichtkalkulierter Risiken im Grundstücksmarkt jenen toxischem Charakter für die Bilanz zu entwickeln, die die Berliner Bankgesellschaft damals ganz schnell zur "bad bank" werden ließ.
Damals wie heute wird die Rettung aus Steuergeldern bezahlt. Was die Frage aufwirft , warum denn nicht nur die Banker, sondern offensichtlich auch die sie beaufsichtigenden Politikern nichts - ja rein gar nichts aus dem Berliner Bankenskandal vor gut acht Jahren gelernt haben? Vielleicht liegt es ja bei beiden Berufsgruppen daran, dass sie keine wirklich einschneidenden Konsequenzen zu befürchten haben, ihre Haftung hält sich in Grenzen.
Auch Landowsky, der ja fatalerweise sogar Banker und Politiker zugleich war, wird da nicht zur Abschreckung reichen, selbst wenn am Ende seine 16 monatige Bewährungsstrafe ein wenig aufgestockt werden sollte. Der Prozess wird wohl zeigen, dass der Untreuetatbestand des Strafgesetzbuches kaum ausreicht, eine präventive Wirkung zu entfalten. Für die Politiker, das hat die Quittung für die Berliner CDU bei der Wahl im Jahr 2001 gezeigt, hätte immerhin der Wähler eine gewisse Sanktionsmöglichkeit.