Maler Leon Löwentraut erhält Schadenersatz für unrechtmäßige Kopien

Der Maler Leon Löwentraut bekommt Schadenersatz in Höhe von 26.000 Euro, weil seine Kunstwerke kopiert wurden. Das Landgericht Düsseldorf urteilte, ein Künstler habe die Urheberrechte Löwentrauts an drei Bildern verletzt, indem er diese ohne Einwilligung kopiert, mit seinem eigenen Namen signiert und verkauft hat. Eine eigene schöpferische Leistung des Beklagten sei nicht zu erkennen. Dieser hatte sich darauf berufen, lediglich Privatkopien angefertigt und sich zu Übungszwecken an dem Stil von Leon Löwentraut orientiert zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.