Lufthansa ändert Handgepäck-Regel für kleinere Musikinstrumente

Nach einem offenen Brief der Violinistin Carolin Widmann hat die Lufthansa ihre Regeln für den Transport von kleineren Musikinstrumenten in der Kabine geändert. So gilt für Geigen, Ukulelen und Trompeten nun eine Summenregel: Höhe, Breite und Tiefe des Kastens addiert dürfen maximal 125 Zentimeter betragen. Damit gelten künftig auch solche Instrumentenkästen als Handgepäck, die die Länge der sonst üblichen 55 Zentimeter überschreiten. Auslöser war ein Vorfall, bei dem Widmann ihre wertvolle Geige aus dem Jahr 1782 bei einem Lufthansa-Flug von Helsinki nach Leipzig ungeschützt unter dem Pullover transportieren musste. Die neue Regel gilt auch für Flüge mit Eurowings, Austrian und Swiss. Generell gibt es in der EU keine einheitlichen Regeln für den Transport von Musikinstrumenten an Bord von Flugzeugen.