BGH-Revision gegen Lübcke-Mörder

"Urteil enttäuschend, aber doch nachvollziehbar"

11:40 Minuten
Das Konterfei von Walter Lübcke (CDU) ist hinter einem Bundeswehrsoldaten am Sarg bei einem Trauergottesdienst in der Martinskirche zu sehen. Lübcke wurde mit einem Kopfschuss auf der Terrasse seines Wohnhauses getötet.
Das Urteil gegen den Mörder des Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist rechtskräftig. © picture alliance / dpa / Swen Pförtner
Marie Schwesinger im Gespräch mit Julius Stucke · 25.08.2022
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Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Mörder von Walter Lübcke bestätigt. Regisseurin Marie Schwesinger hat diesen Prozess verfolgt. Sie ist vorsichtig optimistisch, was die Aufarbeitung rechtsextremer Gewalt angeht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Das Urteil gegen den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist rechtskräftig. Die Richter bestätigten damit das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom Januar 2021. Der Rechtsextremist Stephan Ernst muss lebenslang in Haft, eine vorzeitige Haftentlassung ist faktisch nicht möglich. Der BGH bestätigte auch den Freispruch des Mitangeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe.

Kein Mordversuch an Ahmed I.

Marie Schwesinger hat den Prozess verfolgt. Sie ist die Regisseurin des Theaterstückes "Werwolfkommandos", das aktuell auf dem Kunstfest Weimar gezeigt wird. Es beschäftigt sich künstlerisch mit Prozessen gegen Rechtsextremisten. Über die Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs sei sie schon enttäuscht, gibt sie zu.
Insbesondere mit Blick auf die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft, Stephan Ernst habe im Jahr 2016 versucht, den Asylbewerber Ahmed I. zu ermorden, habe sie auf eine andere Entscheidung gehofft. Aber der BGH hat auch hier die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt, Ernst freizusprechen. Die Richter erkannten keine Fehler in der Beweisführung. "Das ist schon sehr enttäuschend, dass dieses Urteil so gefallen ist, aber es ist trotzdem auch nachvollziehbar", sagt Schwesinger.

"Jetzt wird angefangen, verschärft hinzuschauen"

Der Prozess ist einer von denen, die in Schwesingers Stück "Werwolfkommandos" eingeflossen ist. Auch das Verfahren gegen den ehemaligen Bundeswehrsoldaten Franco A. hat sie verfolgt. Sie habe den Eindruck, dass die juristische Aufarbeitung rechtsextremer Straftaten ernster genommen werde als früher. Im Verfahren gegen Franco A. habe sie lange gedacht, dass der Ex-Soldat nicht verurteilt werde. Erst spät hätten die Richter erkannt, dass er unberechenbar sei. "Der Prozess hat mir gezeigt, es wird jetzt angefangen, verschärft hinzuschauen."
(ske)

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