Linke Buchgeschäfte klagen gegen Ausschluss vom Buchhandlungspreis

Die drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen linken Geschäfte sind nun vor Gericht gezogen. Sie wollen klären lassen, ob die Datenübermittlungen zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig waren, teilten ihre Anwälte in einer gemeinsamen Erklärung mit. Darin heißt es außerdem, dass zwei der vom Preis ausgeschlossenen Buchhandlungen sogar als „besonders herausragend“ prämiert worden wären und einen Preis in Höhe von 15.000 Euro erhalten hätten. Es handelt sich um den "Golden Shop" in Bremen und "Rote Straße" in Göttingen. Weimer hatte drei Buchläden in Berlin, Bremen und Göttingen wegen Extremismusverdachts vom Preis ausgeschlossen. Er berief sich auf das sogenannte Haber-Verfahren. Darüber können Auskünfte beim Verfassungsschutz eingeholt werden, wenn Personen oder Organisationen Fördergelder beantragt haben.