Laut US-Gericht hat Taylor Swift bei ihren Liedtexten nicht abgeschrieben

    Taylor Swift während eines Konzert im Rahmen ihrer "Eras Tour" in Vancouver
    Die US-Sängerin war von einer Dichterin aus Florida verklagt worden. © imago / ZUMA Press / Darryl Dyck
    Hat sich US-Sängerin Taylor Swift für ihre Liedtexte bei den Gedichten einer Lyrikerin aus Florida bedient? Diese Frage beschäftigte seit dem vergangenen Jahr ein Gericht. Die aus Florida stammende Dichterin Kimberly Marasco hatte Swift verklagt, weil sie bei 15 Liedern von gleich mehreren Alben Plagiate vermutete, darunter in Songs wie „The Man“ und „Illicit Affairs“. Nun hat ein Bundesrichter die Klage abgewiesen. Das Gericht kam laut ”Musikexpress” zu dem Schluss, dass die Klägerin das Eigentumsrecht an grundlegenden Ideen und „allgemeinen Wörtern” wie "Tränen", "Liebe" oder "Sehnsucht" zu beanspruchen versucht habe. Die Richterin entschied, dass Swift die Gedichte wahrscheinlich nie gesehen habe und ihre Texte ihnen nicht ähnlich seien. Marasco hatte sowohl gegen gegen Taylor Swift Productions, die Produktionsfirma der Sängerin, und die 35-Jährige höchstpersönlich Klage eingereicht. Entschieden wurde nun zunächst in der Klage gegen die Produktionsfirma. Doch auch in den anderen Fällen werden Marasco wenig Erfolgschanchen zugerechnet.