Landesgericht Berlin: Netflix darf Preise laufender Abos nicht ändern

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    Der Streaming-Dienst Netflix darf die Preise laufender Abonnements nicht ändern.
    Das entschied heute das Landesgericht Berlin und gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt, wie der Verband am Dienstag in Berlin mitteilte. "Bei Netflix sind die Bedingungen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten", sagte die Rechtsreferentin des vzbv, Jana Brockfeld. Das Landgericht Berlin habe sich der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands angeschlossen, dass die Bedingungen für Preisanpassungen nicht ausreichend transparent seien. Für Änderungen der Entgelte müsse es dem Urteil des Landesgericht zufolge klare und verständliche Kriterien geben. Netflix hat laut Verbraucherzentrale gegen das Urteil Berufung vor dem Kammergericht Berlin eingelegt.