Kurioses

Frage: In welcher deutschen Stadt wurde im 18. Jahrhundert durch landesherrliche Verordnung befohlen, dass alle Kaffeetassen, Kaffeemühlen und Kaffeemaschinen zerstört und zertrümmert werden sollten?
Antwort:

In Hildesheim

Noch im 18. Jahrhundert erließen Stadt- und Landesregierungen Verordnungen, die der Verbreitung des Kaffeekonsums speziell beim "gemeinen Volke" Einhalt gebieten sollten.

Am eigenartigsten ist wohl das Hildesheimer Kaffeeverbot vom 4. Januar 1768, das sich aus zwölf Paragraphen zusammensetzt: Bürger, Handwerksgesellen, Bauern und Hausangestellte durften keinen Kaffee trinken. Jedes Vergehen dagegen wurde mit sechs Mariengroschen bestraft. In keinem Laden durfte gebrannter oder gemahlener Kaffee verkauft werden, sondern nur roher und nur in bestimmten Quantitäten; Zuwiderhandlungen wurden mit 20 Talern Strafe belegt. Gastwirte durften nur an Reisende Kaffee verabfolgen, selbst aber keinen trinken. Gesellen, die sich einen Morgenkaffee ausbedingen wollten, sollten mit 24 Stunden Arrest bestraft werden.

In § 4 heißt es außerdem:

Diejenigen, welchen das Kaffeetrinken hiermit verboten wird, sollen binnen drei Monaten sich ihres Kaffeegeschirrs, so gut sie können, entledigen, sonst wird es konfisziert.

Alle Töpfe, Tassen, Schälchen, Mühlen und Brennmaschinen mussten zerstört oder zertrümmert werden.

Mit freundlicher Genehmigung: (c) 1977 by LangenMüller in der F.A. Herbig Verlagsbuchhandlung GmbH, München