Kunstsammler scheitert vor BGH: Eintrag in Lost Art - Datenbank wird nicht gelöscht

    Ein Tablet, auf dem in einem Browser der Internet-Auftritt der Lost Art-Datenbank geöffnet ist.
    Internet-Seite der Lost Art - Datenbank. © Marijan Murat / dpa / Marijan Murat
    Ein Kunstsammler ist am Bundesgerichtshof mit dem Versuch gescheitert, einen Eintrag in der Lost Art-Datenbank löschen zu lassen. Diese wird von der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste betrieben. Der Kläger hatte 1999 das Gemälde „Kalabrische Küste“ von Andreas Achenbach erworben. Das 1861 entstandene Bild war in den 1930er Jahren im Besitz des Kunsthändlers Max Stern. Als Jude wurde Stern die Berufsausübung verboten. 1937 verkaufte er das Bild, kurz darauf musste er seine Galerie aufgeben und konnte nach Kanada fliehen. Sterns Nachlass wird von einem kanadischen Trust verwaltet. Im Juni 2016 ließ der Trust eine Suchmeldung für das Gemälde „Kalabrische Küste“ veröffentlichen – in der Lost Art-Datenbank. Der jetzige Eigentümer möchte, dass der Eintrag in der Datenbank gelöscht wird. Damit hatte er keinen Erfolg: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verneinte den Anspruch am Donnerstag. Die Begründung des BGH: Das "Interesse früherer Eigentümer bzw ihrer Rechtsnachfolger und das allgemeine öffentliche Interesse an der Provenienz NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter" stünden über dem "auf wirtschaftlichen Erwägungen beruhenden Interesse des aktuellen Eigentümers an der Geheimhaltung wahrer Tatsachen". Die Vorsitzende Richterin deutete an, womöglich könne der Kläger aber Erfolg haben, wenn er an Verwaltungsgerichten gegen die Betreiberin der Lost Art-Datenbank vorgeht.