Kunstsammler scheitert vor BGH: Eintrag in Lost Art – Datenbank wird nicht gelöscht

Ein Kunstsammler ist am Bundesgerichtshof mit dem Versuch gescheitert, einen Eintrag in der Lost Art-Datenbank löschen zu lassen. Der Kläger hatte 1999 bei einer Auktion in London das Gemälde „Kalabrische Küste“ von Andreas Achenbach gekauft. Das 1861 entstandene Gemälde war in den 1930er Jahren im Besitz des Kunsthändlers Max Stern. Als Jude wurde ihm die Berufsausübung verboten. 1937 verkaufte er das Bild, kurz darauf musste er seine Galerie aufgeben und konnte nach Kanada fliehen. Sterns Nachlass wird von einem kanadischen Trust verwaltet. Im Juni 2016 ließ der Trust eine Suchmeldung für die „Kalabrische Küste“ veröffentlichen – in der Lost Art-Datenbank, die von der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste betrieben wird. Der jetzige Eigentümer des Bildes „Kalabrische Küste“ möchte, dass der Eintrag in der Datenbank gelöscht wird. Damit hat er keinen Erfolg: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verneinte den Anspruch am Donnerstag. Die Begründung des BGH: Das „Interesse früherer Eigentümer bzw ihrer Rechtsnachfolger und das allgemeine öffentliche Interesse an der Provenienz NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter“ stünden über dem „auf wirtschaftlichen Erwägungen beruhenden Interesse des aktuellen Eigentümers an der Geheimhaltung wahrer Tatsachen“. Die Vorsitzende Richterin deutete an, womöglich könne der Kläger aber Erfolg haben, wenn er an Verwaltungsgerichten gegen die Betreiberin der Lost Art-Datenbank vorgeht.