Kunstraub von Gotha

"Es steht der Vorwurf der Erpressung im Raum"

11:15 Minuten
Eines der geraubten Gemälde aus Gotha: Kopie des Selbstportraits mit Sonnenblume nach Anthonis van Dyck
Eines der geraubten Gemälde aus Gotha: Kopie des Selbstportraits mit Sonnenblume nach Anthonis van Dyck © Stiftung Schloss Friedenstein
Ulf Bischof im Gespräch mit Vladimir Balzer · 09.12.2019
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Die vor 40 Jahren geraubten Gemälde sollen wieder nach Gotha zurückkommen. Ob die Stadt tatsächlich etwas zahlen müsse, sei derzeit unklar, meint Kunstanwalt Ulf Bischof. Schließlich würden die Anbieter Geld für Diebesgut fordern.
Am 14. Dezember 1979 erbeuteten Einbrecher fünf wertvolle Altmeister-Gemälde aus dem Museum von Schloss Friedenstein im thüringischen Gotha in der damaligen DDR. In der vergangenen Woche wurde publik, dass die Werke wieder aufgetaucht seien.
Der Gothaer Oberbürgermeister Knut Kreuch bestätigte im Deutschlandfunk Kultur, dass es über Monate vertrauliche Verhandlungen zwischen ihm und einem Anwalt gegeben hat – mit dem Resultat, dass die Gemälde sich nun bei den Staatlichen Museen in Berlin befinden, wo sie auf ihre Echtheit geprüft werden.

Handelt es sich um Hehlerei?

Doch neben der Frage der Echtheit der Bilder müsse auch die Rechtsfrage geklärt werden, sagt Kunstrechtsanwalt Ulf Bischof. "Es kommt eben darauf an, ob die Bilder im Strafrechtswege im Grunde eingezogen werden – es wird ja ermittelt wegen Erpressung und Hehlerei – oder ob sich Gotha dann auf dem Zivilrechtswege direkt mit den Anbietern einigt, sodass die Bilder dann tatsächlich für einen Betrag X zurück erworben werden."
Dabei hänge es aber davon ab, ob man den heutigen Besitzern nachweisen könne, dass sie im Grunde wussten, woher die Gemälde stammten, so Bischof. "Insbesondere, wenn die Bilder noch zusammen sind, wenn das also immer noch ein Komplex ist, dann liegt die Vermutung doch nahe, dass die Anbieter hier auch Kenntnis hatten von der Herkunft, zumal sie sich auch proaktiv in Gotha gemeldet haben, also zumindest zum Zeitpunkt des Anbietens wussten sie ja, woher die Sachen stammen."
Die Rechtslage habe sich aber zugunsten von Gotha verändert, es könnte sein, dass die Stadt nun doch nichts zahlen müsse.
Innenansicht Schlossmuseum Gotha
Schlossmuseum Gotha© dpa/picture alliance / Udo Bernhart
Dass die heutigen Besitzer, eine Familie in Westdeutschland, dies gewusst haben müssten, bekräfigt der Umstand, dass Oberbürgermeister Kreuch in der Fazit-Sendung vom 6. Dezember erklärte, dass die Besitzer in erster Linie daran interessiert seien, den Betrag, den sie 1979/1980 für die Bilder an die DDR für die Übernahme dieser Gemälde gezahlt hätten, zurückzubekommen.

DDR-Kunsthandel übte Druck auf Museen aus

Dennoch hat der Kunstrechtsexperte Ulf Bischof die Theorie, dass der staatliche DDR-Kunsthandel bei dem Diebstahl involviert gewesen sei, immer skeptisch gesehen: "Ich hab da immer gewisse Zweifel gehabt, weil der Bereich 'KoKo' sehr mächtig war, der Bereich Kommerzielle Koordinierung, und die im Grunde keinen Seiteneingang benutzen mussten, um an die Dinge zu gelangen. Die konnten also durch die Vordertür reinspazieren und, wenn sie wollten, auf die Ware zugreifen."
Natürlich habe der staatliche Kunsthandel der DDR immer wieder Druck auf die Museen ausgeübt, Depotware abzugeben, so Bischof. "Aber das ist dann über offizielle Kanäle gelaufen. Immer wieder ist man dann verschiedene Museen herangetreten und gesagt, 'Hier, wir müssen unseren Exportplan erfüllen. Was könnt ihr denn bereitstellen?' Und auf diesem Wege sind dann tatsächlich Kunstwerke verschwunden, aber meines Wissens nach nicht durch Einbrüche durch die Hintertür."
(kpa)
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