Kunsthaus Zürich hängt Gemälde aus vormalig jüdischem Besitz ab

    Blick in den Neubau des Kunsthauses Zürich mit Werken der Sammlung Bührle
    Blick in den Neubau des Kunsthauses Zürich mit Werken der Sammlung Bührle © Franca Candrain / Kunsthaus Zürich
    Im Kunsthaus Zürich sind sechs Gemälde, die vor dem Nationalsozialismus jüdischen Sammlern gehörten, vorerst abgehängt worden. Sie sind Teil der Bührle-Sammlung, um deren teils problematische Geschichte es seit Jahren eine Debatte gibt. Wie die Sammlung Emil Bührle mitteilte, reagiert man damit auf eine Neubewertung des US-amerikanischen State Department. Es hatte im März neue "Best Practice"-Richtlinien zum Umgang mit NS-Raubkunst und -Fluchtkunst veröffentlicht. Der neue, seit März 2023 gültige Subventionsvertrag mit der Stadt Zürich verpflichtet den Stiftungsrat, sich an die Rechtsnormen zu halten. So wolle man gemeinsam mit den Rechtsnachfolgern der ehemaligen Besitzer nach einer fairen und gerechten Lösung suchen, hieß es. Betroffen sind unter anderem Werke von Claude Monet, Vincent van Gogh und Paul Gauguin, bei denen es sich um Fluchtgut handelt.