Kunsthandel fürchtet Regulierungswut

Von Jens Brüning · 27.09.2006
Der Schutz des nationalen Kulturguts beschäftigte jetzt den Ausschuss für Kultur und Medien des Bundestags. Seit der letzten Legislaturperiode gibt es einen entsprechenden Gesetzentwurf. Der Ruf danach ist allerdings wesentlich älter; erstmals wurden vor 36 Jahren solche Forderungen erhoben.
Die Materie ist kompliziert, und wenn man eine Weile den Ausführungen der Experten im kreisrunden Ausschusssitzungssaal zugehört hat, denkt man still bei sich, dass man gern nur noch solche Probleme hätte, nämlich solche, die gemütlich 36 Jahre lang nach einem Gesetz schreien, es aber vielleicht doch erst dann bekommen, wenn man es nicht mehr braucht. und so wunderte sich niemand, dass Guido Carducci, bei der UNESCO zuständig für die internationalen Standards, erleichtert ausrief:

"Danke zu diesem Gesetzentwurf. Ich glaube, dass Deutschland hat die richtige Weg genommen, dieser Entwurf braucht nach meiner Meinung, braucht ein bisschen Änderungen hier und dort, aber Sie haben sicher die richtige Weg genommen. Man könnte sagen, 36 Jahre zu spät, aber das passiert. Besser spät als nie."

Gesetzestexte sind nie Literatur, und wenn man den ersten Satz des zur Verhandlung stehenden Gesetzes liest, hat man schon den ganzen Paragraphen eins hinter sich. Es heißt da:

"Kulturgut im Sinne dieses Abschnitts sind alle Gegenstände, die nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung durch Eintragung in das ‚Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes’ oder in das ‚Verzeichnis national wertvoller Archive’ geschützt sind oder für die ein Eintragungsverfahren eingeleitet und die Einleitung des Verfahrens öffentlich bekannt gemacht worden ist."

Kurz: Was auf dem Zettel steht, darf nicht außer Landes. Und da fängt der Streit schon an. Als kürzlich das Bild von Ludwig Kirchner aus dem Brücke-Museum außer Landes ging, war das Geschrei groß. Henrik R. Hanstein, Geschäftsführender Gesellschafter des Kunsthauses Lempertz in Köln, meinte im Bundestagsausschuss zur Causa Kirchner:

"Wir lassen solche herausragenden Bilder laufen, in Baden-Württemberg sollen die Bilder, die Schriften, die Inkunabeln, die Buchmalereien, die sollen also dann freigegeben werden. Ich mein, das ist wirklich national wertvolles Kulturgut. Da ist ein Deal gemacht worden, aber das verstehe ich nicht. Dass ein Kirchner, auch wenn er zurückgegeben wurde, was ich für streitbar halte, dass der nicht auf der Liste national wertvoller Kulturgüter steht, da kann man sagen: Wenn das Bild nicht ist, was dann?"

In diesem Fall käme dann noch das Problem der Dokumentation hinzu. Zur Absicherung von Käufern und Verkäufern von Kunstgut soll genauestens dokumentiert werden, wer wann an wen verkaufte und ob es sich dabei erkennbar um Eigenbesitz, also keine Hehlerware, handelte. Der stellvertretende Generaldirektor der Staatlichen Museen zu Berlin/ Preußischer Kulturbesitz, Günther Schauerte, meinte:

"Wie froh wären wir, wenn wir dieses Thema mit dem Kirchner aus Berlin mit ordentlichen Dokumentationen über 50 oder 60 Jahre hinweg verfolgen könnten. Also, in der Beziehung kann man nur sagen, jede anständigere Dokumentation – noch anständiger, als wir sie heute haben – ist zu befördern. Sie schützt jeden. Sie schützt den Kunsthandel, sie schützt den Eigentümer, sie schützt die Museen."

Aus dem Kunsthandel aber kommen grundsätzliche Bedenken gegen allzu viel Regelungswut. Astrid Müller-Katzenburg vom Arbeitskreis Deutscher Kunsthandelsverbände Frankfurt/Main warf in einer engagierten Stellungnahme ein:

"Von den 110 Staaten, die bisher diese Konvention tatsächlich ratifiziert oder angenommen haben, hat kaum ein Staat ein Umsetzungsgesetz erlassen. Das heißt, in all diesen 110 Staaten oder in fast all diesen 110 Staaten können überhaupt keine Rückforderungsansprüche auf Grund der Konvention geltend gemacht werden."

Nun könnte man sagen, was 36 Jahre ohne Gesetz ohne allzu großen Schaden funktioniert hat, kann auch die nächsten 36 Jahre überstehen, aber es bleibt auf dem Markt des internationalen Kulturguthandels stets ein Geschmäckle, wie der Schwabe sagt. Günther Schauerte vom Preußischen Kulturbesitz auf die stets mitschwingende Frage nach dem "Hehlerstaat" Deutschland.

"Wir sind genauso viel wie genauso wenig Hehlerstaat wie die anderen. Das ganze Geschäft ist ein internationales, das seine staatlichen, nationalen und regionalen Facetten hat. Dass in Deutschland mehr umgesetzt wird auf dem Markt – im weißen wie im grauen Bereich – ist klar: Wenn ich das mit kleineren Nachbarländern vergleiche, das ist einfach die Potenz des Marktes, hier leben mehr Menschen, hier wird mehr umgesetzt. Das hat nicht zwangsläufig damit zu tun, dass die Regelungen bei uns liberaler oder weniger liberal wären."

Es ging am Nachmittag im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien über weite Strecken noch um die Bedeutung von Kulturgut, das man nicht mit der finanziellen Elle messen kann: die Münzen zum Beispiel, die den Archäologen zeigten, wo die Varusschlacht im Jahre 9 unserer Zeitrechnung tatsächlich geschlagen wurde. Sie sind fast nichts wert, aber sie sind nationales Kulturgut. Ohne sie dächte man immer noch, Varus habe sein Waterloo auf nordrheinwestfälischem Gebiet erlitten. Dabei war es im Osnabrücker Land, und das gehört zu Niedersachsen. Über den Ausverkauf von Kulturgut des niedersächsischen Adels auf der Marienburg sprach man dann nur noch sehr kurz. Das Gesetz wird weiter beraten.