Kunstfreiheit

Ist Nazi-Symbolik in Games bald erlaubt?

Felix Falk im Gespräch mit Shanli Anwar · 18.06.2018
Hakenkreuze dürfen in Deutschland nur in Kunstwerken oder Filmen gezeigt werden, in Computerspielen bislang gar nicht. Das könnte sich ändern, wie der Umgang mit dem Browserspiel "Bundesfighter II" zeigt, in dem der AfD-Politiker Alexander Gauland auftritt.
Hakenkreuze zu zeigen, ist in Deutschland eigentlich nur in der Kunst erlaubt, allerdings gibt es auch da Ausnahmen: In Computerspielen sind Hakenkreuze bislang verboten.
Grundlage dafür ist das sogenannte "Wolfenstein"-Urteil aus dem Jahr 1998. Damals hat das OLG Frankfurt entschieden, dass der Schutzzweck des Paragrafen 86a es gebiete, dass in Computerspielen keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gezeigt werden. Im "Spiel "Castle Wolfenstein" trugen einige Spielfiguren Hakenkreuzbinden.
Das führte dazu, dass Spiele-Entwickler zensierte Versionen für den deutschen Markt entwickelten, so bei "Call of Duty" oder "Wolfenstein 2". Bei letzterem wurde dann aus Hitler Herr Heiler und er durfte auch kein Hitlerbärtchen tragen.
Jetzt kommt vielleicht etwas Bewegung in die Sache, ausgelöst von dem Browserspiel "Bundesfighter II Turbo", das von "Funk" zur Bundestagswahl 2017 herausgebracht wurde. Dort müssen verschiedene Politiker-Figuren wie in einem Streetfighter-Game gegeneinander kämpfen. In dem Prügelspiel hat AfD-Fraktionschef Alexander Gauland einige besondere Features: Er kann sich in einen Dackel verwandeln oder eine Sprungattacke durchführen, bei der Arme und Beine ein Hakenkreuz bilden.

Keine Ermittlungen wegen Gauland-Hakenkreuz

Ein Mitglied des Verbands für Deutschlands Video- und Computerspieler (VDVC) hat die Staatsanwaltschaft Berlin "getestet" und eine Strafanzeige wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" gestellt, um zu sehen, ob es zu Ermittlungen kommt. Doch es wurden keine Ermittlungen aufgenommen.
Felix Falk, Geschäftsführer von GAME, dem Verband der deutschen Games-Branche, freut die Entscheidung, weil sie zeigt, "dass man mit einer pauschalen Verurteilung eines ganzen Mediums nicht weiterkommt, sondern dass man wirklich auf den Einzelfall gucken muss. Dieser Fall von 'Bundesfighter' zeigt eigentlich ganz gut, dass Satire und künstlerische Auseinandersetzung mit verschiedenen gesellschaftlichen Problemen natürlich auch möglich sein muss. Das zeigt in die richtige Richtung."

Einzelfallprüfung für Games wie bei Filmen

Falk findet, dass bei Computerspielen dieselbe Einzelfallprüfung gelten solle wie z.B. bei Filmen. Bei Filmen werde geprüft, ob die Verwendung verfassungsfeindlicher Organisationen "sozialadäquat" sei.
"Bei einem Anne-Frank-Film ist das sicherlich sozialadäquat, bei einem anderen Film vielleicht nicht. Diesen Abwägungsprozess muss es auch bei Computerspielen geben, weil das so ein wichtiges Zukunftsmedium ist."
Hoffnung schöpft er daraus, dass die Oberstaatsanwaltschaft Berlin die derzeitige Rechtslage als "überholt" bezeichnet hat. Nun könne eine Neubewertung der Rechtslage erfolgen.
"Die gesellschaftliche Gleichstellung von Computerspielen ist längst da, wir hoffen, dass die Behörden jetzt von allein den Weg gehen und sagen, das ist überholt. Oder dass es ein Verfahren gibt, das die rechtliche Klarstellung bringt. Die Behörden sollen für die Gleichstellung eintreten."
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