Kultusminister beraten über Schultrojaner

Von Thielko Grieß · 07.12.2011
Die Kultusminister der Länder diskutieren erneut über einen Vertrag, den die Länder bereits vor einem Jahr geschlossen haben: Darin sichern sie Schulbuchverlagen zu, dass es nur in engen Grenzen erlaubt ist, aus Schulbüchern zu kopieren. Datenschützer und Bildungsverbände kritisieren die Pläne.
Ein Kopierer in einer Schule: Lehrer vervielfältigen mit täglich Tabellen, Grafiken und Texte in Klassensatzstärke. So ist es seit Jahren üblich – und so soll es bleiben, geht es nach dem Vertrag, den die Bundesländer vor gut einem Jahr unterschrieben haben. Deren Vertragspartner sind der Interessenverband der Schulbuchverlage und zwei Urheberrechts-Gesellschaften.

In dem Dokument ist festgehalten: Kopiert werden darf nur analog, also auf Papier. Und nur in begrenztem Umfang: höchstens 12 Prozent eines Buches, maximal aber 20 Seiten. Je Klasse und je Jahr.

Das ist die erste rote Linie: Es darf nichts digitalisiert werden. Das heißt: Lehrer dürfen Texte nicht einscannen und in einer E-Mail an die Schüler schicken. Ebenso wenig dürfen sie eine Grafik einscannen und sie mit einem Beamer an die Wand projizieren.

Die Verlage pochen auf das Urheberrecht. In Stellungnahmen heißt es, der Vertrag setze keine neuen Regeln in die Welt, sondern wende geltendes Recht an. Den Firmen entstünden durch Raubkopien großer Schaden.

Die zweite rote Linie: In dem Vertrag sichern die Länder zu, das Verhalten der Lehrer an öffentlichen Schulen zu kontrollieren. Und zwar mit Hilfe einer von den Verlagen erstellten Software, die jährlich in einem Prozent der Schulen die Computer nach unerlaubten Kopien durchsuchen soll. Das sei ein Problem, Guido Brombach, Referent des DGB-Bildungswerks.

"Da ist damit zu rechnen, dass man in Mailverzeichnisse gerät, da ist damit zu rechnen, dass man vielleicht auch auf andere private Daten stößt, die da so abgelegt wurden: Passwörter."

Wird ein Lehrer durch die Software bei der unerlaubten Digitalisierung erwischt, drohen ihm disziplinarische Schritte. Was darunter genau fallen könnte, ist noch unklar.

"All die Lehrer, die im Moment digitalisieren und danach eine Art Bildbearbeitung machen, die werden ja jetzt kriminalisiert und dafür bestraft, dass sie diese Arbeitsblätter wieder verwendbar machen."

Die Verlage weisen den Vorwurf von sich, sie würden schnüffeln lassen. Der Vertrag enthalte klare Regeln zum Schutz der Lehrer: Schließlich würden die Lehrer auch davor bewahrt, unwissentlich gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Wer an welcher Schule wann kontrolliert werde, dafür sei allein der Dienstherr verantwortlich, also die Schulverwaltungen. Die Suche nach Raubkopien finde also nicht heimlich statt. Sie soll im zweiten Schulhalbjahr 2012 beginnen.
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